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FW-Antrag vom 11.11.2009

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl, Peter Meyer und Fraktion (FW)

 

Ansehen der Justiz nicht beeinträchtigen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Besetzung der Stellen der Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs, des Landessozialgerichts, der Landesarbeitsgerichte, der Finanzgerichte und der Generalstaatsanwälte darauf zu achten, dass dies zeitnah und in einer dem Amt und dem Ansehen der Justiz angemessenen Weise geschieht.

 

Begründung:

Bereits Anfang des Jahres hat die Besetzung des Amts des Generalstaatsanwalts in Bamberg für Wirbel gesorgt. Die Besetzung hat unter Begleitumständen stattgefunden, die u.E. dem Ansehen der Betroffenen und des Amtes der Justiz geschadet haben. In der Öffentlichkeit entstand dabei der Eindruck, bei der Besetzung von Spitzenämtern in der bayerischen Justiz gehe es auch um politische Einflussnahme. Die höchsten Stellen an bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften werden nicht wie alle anderen Beförderungsämter aufgrund einer Ausschreibung besetzt. Aktuell bereitet folgender Umstand Grund zur Sorge: Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Meisenberg ist am 31. Oktober 2009 in den Ruhestand getreten. Obwohl eine nahtlose Besetzung möglich gewesen wäre, ist über eine Nachfolge bisher nicht entschieden worden. Die nahtlose Besetzung der Stelle eines Gerichtspräsidenten, der auch Vorsitzender Richter ist, ist jedoch verfassungsrechtlich geboten damit der gesetzliche Richter im Spruchkörper gewahrt wird. Anlässlich der wiederholten Probleme bei der Besetzung der höchsten Richterstellen muss deshalb dringend darauf geachtet werden, dass das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit dabei keinen Schaden erleidet.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags