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FW-Änderungsantrag vom 24.03.2010
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Peter Meyer, Günther Felbinger und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern (Drs. 16/3200) hier: § 2 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz Höhe des Ruhegehalts, abschlagsfreie Ruhestandsversetzung
Der Landtag wolle beschließen:
Art. 26 wird wie folgt geändert:
1. Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird bei der Nr. 4 ein Komma angefügt und folgende Nr. 5 angefügt:
„5. vor Ablauf des Monats, in dem die Altersgrenze nach Art. 62 Satz 1, Art. 143 Abs. 1 BayBG erreicht wird, nach Art. 63 Abs. 2 in den Ruhestand versetzt wird“
b) In Satz 2 werden vor den Worten „nicht übersteigen“ ein Komma sowie die Worte „im Falle von Satz 1 Nr. 5 18 v.H.“ eingefügt.
2. In Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „das 64. Lebensjahr vollendet hat und“ gestrichen.
Begründung:
Zu 1. (Abs. 2 Sätze 1 und 2):
Die bisher starren Altersgrenzen müssen mehr auf die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten des Freistaates Bayern zugeschnitten werden. Wenn einerseits der Ruhestandseintritt um bis zu drei Jahre nach hinten verschoben werden kann, sollte auch ein individuell bestimmter Ruhestandseintritt vor Ablauf der gesetzlich festgelegten Grenze möglich sein. Die Berücksichtigung des Versorgungsabschlags muss aus Gleichbehandlungsgründen mit aufgenommen werden. Aus Fürsorgegründen ist die Befristung auf maximal fünf Jahre und einen Versorgungsabschlag von 18 v.H. zu begrenzen, da ansonsten die verbleibenden Versorgungsbezüge in einen kritischen Bereich gelangen.
Zu 2. (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1):
Die abschlagsfreie Ruhestandsversetzung sollte nach einer Dienstzeit von 45 Jahren nicht mehr auf das Erfordernis der Vollendung des 64. Lebensjahres abstellen. Zum einen wird die Anzahl der Beschäftigten, die nach 45 Dienstjahren diese Altersgrenze nicht erreicht haben sehr gering sein, zum anderen sollte eine so lange Dienstzeit für sich sprechen und ausreichend sein.
Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags
