Seiteninhalt
FW-Änderungsantrag vom 24.03.2010
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Peter Meyer, Günther Felbinger und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern (Drs. 16/3200) hier: § 2 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz Kindererziehungszuschlag
Der Landtag wolle beschließen:
In Art. 71 Abs. 4 Satz 1 wird die Zahl „2,50“ durch die Zahl „2,80“ ersetzt. Begründung: Nach Art. 71 Abs. 4 Satz 1 erhalten Beamte und Beamtinnen wie bisher in den ersten drei Jahren der Kindererziehung einen einheitlichen Zuschlag. Dieser Zuschlag soll zum einen den Kindererziehungszuschlag der gesetzlichen Rentenversicherung widerspiegeln als auch den Wegfall des früheren Kindererziehungsergänzungszuschlags nach § 50b BeamtVG ausgleichen.
Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten schon bislang zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes als soziale Komponente je Monat der Kindererziehung 500 Euro Entgelt gutgeschrieben. Dadurch erhöht sich der Betrag des Kindererziehungszuschlags auf 32,80 Euro (27,20 Euro + 5,60 Euro). Auf den Monat umgerechnet (32,30 Euro/12) ergeben sich 2,73 Euro. Aufgerundet sollte daher der monatliche Kindererziehungszuschlag für Beamte und Beamtinnen auf 2,80 Euro erhöht werden, um eine Angleichung an die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu erreichen.
Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags
