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FW-Änderungsantrag vom 24.03.2010
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Peter Meyer, Günther Felbinger und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern (Drs. 16/3200) hier: § 2 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz Leistungselemente
Der Landtag wolle beschließen:
In Art. 83 Abs. 4 Satz 3 werden nach den Worten „hauswirtschaftlichen Versorgung“ ein Komma sowie die Worte „Leistungsbezüge nach Art. 66, 67, 70 und 71 BayBG“ eingefügt.
Begründung:
Um den Sinn und Zweck von Leistungselementen zu gewährleisten und diese nicht zu konterkarieren, sollten sie bei jeglichen Anrechnungsvorschriften ausgenommen werden. So auch bei der Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen im Sinne von Art. 83 Abs. 4.
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