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FW-Änderungsantrag vom 24.02.2010
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Peter Meyer, Günther Felbinger und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern (Drs. 16/3200) hier: Änderung des § 1 „Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)“ (Anwärtergrundbetrag)
Der Landtag wolle beschließen:
§ 1 des Gesetzesentwurfs der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern wird wie folgt geändert: Die Tabelle der Anlage 10 nach Art. 77 Satz 3 (Anwärtergrundbetrag) erhält folgende Fassung:
Anwärtergrundbetrag (Monatsbeträge in Euro)
Gültig ab 1. Januar 2011
| Eingangsamt, in das der Anwärter oder die Anwärterin nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich eintritt | Grundbetrag |
| A 3 bis A 4 A 5 bis A 8 A 9 bis A 11 A 12 A 13 A 13 + Zulage gemäß Art. 33 Satz 1 | 949,76 1 064,02 1 113,66 1 244,76 1 274,59 1 307,34 |
Begründung:
Bei den Anwärterbezügen stellt sich die Frage, wie attraktiv der öffentliche Dienst sich künftig darstellen kann. Gerade in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft müssen beim Anwärtergehalt Konditionen geschaffen werden, die den öffentlichen Dienst erstrebenswert machen.
Die Erhöhung des Anwärtergrundbetrags um 150 Euro erscheint angemessen bezüglich einer ausgewogenen Balance zwischen Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und finanzieller Machbarkeit.
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