Seiteninhalt
FW-Änderungsantrag vom 15.03.2010
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Peter Meyer, Günther Felbinger und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern (Drs. 16/3200) hier: § 4 Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes (Flexibilisierung des Ruhestandseintritts)
Der Landtag wolle beschließen:
§ 4 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern wird wie folgt geändert:
Nr. 20 erhält folgende Fassung:
„20. Art. 63 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Flexibilisierung des Ruhestandseintritts“
b) In Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „68“ durch die Zahl „70“ ersetzt.
c) In Abs. 2 Satz 1 wird die Zahl „68“ durch die Zahl „70“ ersetzt.
d) Es wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Der Eintritt in den Ruhestand kann auf Antrag unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange und unter Berücksichtigung eines Versorgungsabschlages nach Art. 26 Abs. 2 BayBeamtVG - E - vorgezogen werden, höchstens jedoch um nicht mehr als 5 Jahre.““
Begründung:
Die bisher starren Altersgrenzen müssen mehr auf die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten des Freistaates Bayern zugeschnitten werden. Im Ergebnis ist die Hinausschiebung des Ruhestandseintritts nach dem Regierungsentwurf auf das maximal 70. Lebensjahr begrenzt. Dem schließen wir uns an. Wenn einerseits der Ruhestandseintritt um bis zu drei Jahre nach hinten verschoben werden kann, sollte auch ein individuell bestimmter Ruhestandseintritt vor Ablauf der gesetzlich festgelegten Grenze möglich sein. Die Berücksichtigung des Versorgungsabschlags muss aus Gleichbehandlungsgründen mit aufgenommen werden. Aus Fürsorgegründen ist die Befristung auf maximal 5 Jahre zu begrenzen, da ansonsten die verbleibenden Versorgungsbezüge in einen kritischen Bereich gelangen.
Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags
