Seiteninhalt
FW-Änderungsantrag vom 18.05.2010
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Günther Felbinger, Eva Gottstein, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Thorsten Glauber, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften (Drs. 16/4707)
hier: Sprachstandserhebung für alle Schulanfänger
Der Landtag wolle beschließen:
§ 1 Nr. 18 erhält folgende Fassung:
„18. Es wird folgender Art. 37a eingefügt:
‚Art. 37 a Sprachstandserhebung für Schulanfänger
(1) 1Alle Kinder nehmen im ersten Halbjahr des Kalenderjahres, das dem Jahr des Eintritts der Vollzeitschulpflicht vorangeht, an einer Sprachstandserhebung in Kindertageseinrichtungen teil. 2Besucht das Kind keine Kindertageseinrichtung, führt die Sprachstandserhebung die Schule durch, in der die Schulpflicht voraussichtlich zu erfüllen ist.
(2) Kinder, die nach dem Ergebnis der Sprachstandserhebung nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, die für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Grundschule notwendig sind, sollen an einem geeigneten Projekt zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse teilnehmen.
(3) Die zuständige Grundschule kann ein Kind, das weder eine Kindertageseinrichtung noch ein Projekt nach Abs. 2 besucht hat und bei dem im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass es nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügt, von der Aufnahme zurückstellen und das Kind verpflichten, im nächsten Schuljahr eine Kindertageseinrichtung mit einem geeigneten Sprachförderprojekt zu besuchen.‘“
Begründung:
Eine Sprachstandserhebung nur bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache greift zu kurz, da Spracharmut auch bei Kindern mit deutscher Muttersprache festzustellen ist. Eine Sprachstandserhebung muss deshalb für alle Schulanfänger erfolgen, damit die betroffenen Kinder entsprechende Förderprogramme, die eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Grundschule ermöglichen, noch vor der eigentlichen Einschulung besuchen können. Dabei sollen Evaluationsergebnisse laufender oder bereits erfolgter Sprachförderprojekte auch aus anderen Bundesländern für die Einrichtung entsprechender Förderprogramme berücksichtigt werden.
Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags
