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FW-Antrag vom 10.12.2009
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Ulrike Müller und Fraktion (FW)
BHV1-Bekämpfung modifizieren, aber Antragstellung gem. Art. 10 der Richtlinie 64/432/EWG verschieben
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
- sich dafür einzusetzen, dass die Beantragung der einzelnen Regionen in Bayern als BHV1-frei im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 64/432/EWG erst dann durchgeführt wird, wenn die angrenzenden Bundesländer und Nachbarstaaten ebenfalls diesen Status beantragen;
- gleichzeitig bis dahin die BHV1-Sanierung in Bayern fortzusetzen bzw. der Status BHV1-frei zu erhalten;
- sich dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines „geschlossenen Systems“ geschaffen werden. Dieses „geschlossene System“ gilt für das Verbringen von Tieren, die nachgewiesen BHV1-frei sind. Die Bestimmungen sind so zu gestalten, dass bei Einhaltung dieses geschlossenen Systems auf Quarantänemaßnahmen verzichtet werden kann. Dies gilt, wenn Tiere bisher in Betrieben in Regionen gehalten werden, die nicht als BHV1-frei anerkannt sind, aber in Betriebe in Regionen verbracht werden sollen, die gemäß Art. 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt sind.
Begründung:
Der Landtag hat mit Beschluss vom 25. Juni 2003 die Staatsregierung aufgefordert, den Freistaat baldmöglichst BHV1-frei zu machen. Man erwartete durch den Status BHV1-frei bessere Exportchancen und eine Abwehr von Importen. Durch die Anerkennung als BHV1-frei der Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 64/432/EWG im Herbst 2007 hat sich gezeigt, dass diese Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. Der Sanierungsfortschritt seit 2003 in einzelnen Regierungsbezirken zeigt, dass innerhalb der nächsten Jahre in allen Regionen Bayerns der Status BHV1-frei erreicht werden wird. Rund 55.000 Rinder werden jährlich aus anderen Bundesländern, weitere 32.400 Rinder aus dem benachbarten Ausland nach Bayern verbracht (Stand: 2008). Diese 87.400 Rinder müssten zukünftig bei einer Anerkennung Bayerns als BHV1-frei, da sie zu über 90 Prozent aus Gebieten stammen, die nicht gem. Art. 10 der Richtlinie 64/432/EWG anerkannt sind, einer Quarantäne vor dem Verbringen nach Bayern unterzogen werden. Schätzungen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gehen davon aus, dass pro Tier zwischen 50 und 80 Euro Kosten für die Quarantäne aufgewandt werden müssen. Nach der Entkoppelung der Ausgleichszahlungen sind die Marktund Kostenentwicklungen der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Bullenmast in Bayern. Bis 2013 verlieren die bayerischen Bullenmäster nach Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zwischen 40 bis 60 Prozent der Betriebsprämie. Es entsteht also ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden für die bayerischen Bullenmäster, wenn diese für die knapp 90.000 Rinder mit zusätzlichen Kosten für die Quarantänemaßnahmen belastet werden
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