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FW-Antrag vom 25.01.2010
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Jutta Widmann und Fraktion (FW)
Elektronische Datenübermittlung
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig betriebliche Daten sowie Vergabeunterlagen sowohl in Papierform als auch elektronischer Form übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt werden können. Angesichts der mangelhaften Versorgung mit schnellen DSL-Anschlüssen gerade im ländlichen Raum muss die Staatsregierung sicherstellen, dass lokale Betriebe auch weiterhin die Möglichkeit besitzen, betriebliche Daten schriftlich zu übermitteln bzw. auch Vergabeinformationen etc. auf diesem Wege zu erhalten. Die elektronische Bereitstellung bzw. Übermittlung von Daten und Vergabeunterlagen soll auch künftig nur eine Alternativmöglichkeit zur Papierform darstellen, keinesfalls aber zur Verpflichtung werden.
Begründung:
Die Intensivierung des elektronischen Geschäftsverkehrs und Datenaustauschs wird gerade auch von Regierungsseite immer mehr forciert, um die Verwaltung zu entlasten und bürokratische Prozesse zu vereinfachen. Gleichzeitig hat diese starke Konzentration auf den elektronischen Datenaustausch aber zur Folge, dass insbesondere kleinere lokale Betriebe im ländlichen Raum, die nicht über einen schnellen Internetzugang verfügen, benachteiligt und in ihrer Zulassung zum Wettbewerb teilweise auch beschränkt werden. So sieht beispielsweise die Handwerkskammer Niederbayern/ Oberpfalz Handwerker in der Region benachteiligt, wenn zukünftig Vergabeunterlagen der Staatlichen Bauämter nur noch in elektronischer Form verfügbar sind, da aktuell die notwendige Infrastruktur im Bereich des Breitbands noch nicht überall zur Verfügung steht. Solange diese Infrastruktur noch nicht vorhanden sei, müsse es also generell eine Alternativlösung für die einzelnen Betriebe geben.
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