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FW-Änderungsantrag vom 08.02.2010
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Erhöhung der Investitionspauschalen an Gemeinden und Landkreise gemäß Art. 12 FAG (Kap. 13 10 Tit. 883 44)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Nachtragshaushaltsplan 2010 wird folgende Änderung vorgenommen: Bei Kap. 13 10 Tit. 883 44 wird der Ansatz für das Jahr 2010 um 61.405.000 Euro von 173.300.000 Euro auf 234.705.000 Euro erhöht.
Begründung:
Die zusätzlichen Mittel für die Erhöhung der Investitionspauschalen an Gemeinden und Landkreise kommen aus der Erhöhung des Kommunalanteils an der Verbundmasse des allgemeinen Steuerverbunds nach Art. 1 Abs. 1 FAG von 12 Prozent auf 12,5 Prozent. Die Hälfte der Mittel aus dieser Erhöhung fließt in die Erhöhung der Investitionspauschalen. Durch die Erhöhung der Investitionspauschalen können gerade finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt werden, auch größere Investitionsprojekte zu finanzieren. Der konjunkturell bedingte Einbruch der Steuereinnahmen und die Auswirkung der Steuersenkungspolitik der Bundesregierung führen hingegen bei vielen Kommunen dazu, dass notwendige Investitionen unterbleiben müssen, da die Finanzkraft nicht ausreicht, um diese zu stemmen. Eine Erhöhung der Investitionspauschalen wirkt dem in gewissem Maße entgegen.
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