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FW-Änderungsantrag vom 08.02.2010

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)

 

Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Erhöhung der Leistungen nach dem ÖPNV-Gesetz (Kap. 13 10 TG 81)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushaltsplan 2010 wird folgende Änderung vorgenommen: Bei Kap. 13 10 TG 81 wird der Ansatz für das Jahr 2010 um 30.990.000 Euro von 119.000.000 Euro auf 149.990.000 Euro erhöht.

 

Begründung:

Die zusätzlichen Mittel entstammen aus der Erhöhung des Kommunalanteils am Kraftfahrzeugsteuerverbund nach Art. 13 Abs. 1 FAG von 51 Prozent auf 55 Prozent. Von diesem zusätzlichen Betrag fließt die Hälfte in die Erhöhung der Leistungen nach dem ÖPNV-Gesetz. Einem leistungsstarken öffentlichen Personennahverkehr kommt für ein modernes und zukunftsfähiges Mobilitätskonzept eine Schlüsselrolle zu. Um dem Bedürfnis nach Mobilität gerecht zu werden und dabei gleichzeitig den Anforderungen der Umwelt gerecht zu werden, bedarf es zusätzlicher Aufwendungen und Investitionen im ÖPNV. Den Kommunen muss dazu die Möglichkeit gegeben werden, sinnvolle Erweiterungen im Angebot des ÖPNV nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Sowohl für Investitionen als auch für den Betrieb sind daher zusätzliche Mittel für die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bereitzustellen. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel erfolgt anteilig auf die Tit. 633 81 und 883 81.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags