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Erhöhung der Mittel für die kriminalpädagogischen Schülerprojekte

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl und Fraktion (FW)

 

Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Erhöhung der Mittel für die kriminalpädagogischen Schülerprojekte (Kap. 04 04 Tit. 533 03)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf zum Nachtragshaushaltsplan 2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: Bei Kap. 04 04 Tit. 533 03 wird der Ansatz für das Haushaltsjahr 2010 um 60.000 Euro von 60.000 Euro auf 120.000 Euro erhöht.

 

Begründung:

Im Haushaltsetat sind für das „Kriminalpädagogische Schülerprojekt“ nach dem USamerikanischen Vorbild der „Teencourts“ die Mittel von 60.000 Euro auf 120.000 Euro zu erhöhen.

Dieses Projekt muss ausgeweitet werden – es soll nicht nur im städtischen Bereich seinen Niederschlag finden. Durch das Schülergericht wird erreicht, dass jugendliche Täter durch Gleichaltrige leichter auf das getane Unrecht aufmerksam gemacht werden können und zum Umdenken bewegt werden können, als dies Erwachsene könnten. Hier können besser die Hintergründe und Motive der Tat aufgearbeitet werden, so dass es für die jugendlichen Täter einfacher ist, den erzieherischen Gedanken des Jugendstrafrechts anzunehmen. Oft ist nicht der erhobene Zeigefinger gefragt, sondern das Gespräch unter Gleichaltrigen.

Für die Schülerinnen und Schüler, welche sich unter Begleitung der Staatsanwaltschaft mit den Straftaten Jugendlicher befassen, bedeutet diese Arbeit den Einblick in die sozialen Brennpunkte unserer Gesellschaft und ein vertieftes Verständnis für die Arbeit der Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags