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FW-Änderungsantrag vom 03.02.2010
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Günther Felbinger, Dr. Hans Jürgen Fahn, Prof. Dr. Michael Piazolo und Fraktion (FW)
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Erhöhung des Ansatzes für Bildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit (Kap. 05 04 TG 89)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf zum Nachtragshaushaltsplan 2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: Bei Kap. 05 04 wird die TG 89 um 3.000.000 Euro auf 24.472.000 Euro erhöht, um damit die Bildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit von derzeit 1.670.000 Euro auf 4.670.000 Euro aufzustocken.
Begründung:
Mit der Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen sollen die Jugendorganisationen und andere freie Träger der Jugendarbeit in die Lage versetzt werden, sachgerechte Bildungsveranstaltungen durchzuführen. Jugendbildungsmaßnahmen sollen jungen Menschen helfen, ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse frei zu entfalten und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen. In diesem Bemühen werden sie durch Beratung, Begleitung und Information von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt.
Die aus dem Jugendprogramm zur Verfügung gestellten Mittel waren im Haushaltsjahr 2008 nur geringfügig höher als in den Jahren zuvor. Die zu niedrige finanzielle Ausstattung führt dazu, dass das Angebot an Bildungsmaßnahmen für Jugendliche immer stärkere Einschränkungen erfahren hat und auch weiterhin erfährt.
Jugendliche müssen es sich aber unabhängig vom Einkommen der Eltern leisten können, an Bildungsmaßnahmen der Jugendarbeit teilzunehmen. Dazu müssen entsprechend höhere Mittel im Staatshaushalt eingestellt werden.
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