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FW-Antrag vom 24.11.2009

Antragder Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn und Fraktion (FW)

 

Gewässerqualität im Fränkischen Seenland nachhaltigsichern − Umweltschutz der Landwirte honorieren

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Eutrophierung der Gewässer im Fränkischen Seenland dauerhaft zu minimieren, die Qualität der Gewässer als Lebensraum für Fauna und Flora zu verbessern und die Funktion der Gewässer als touristischen Anziehungspunkt wieder herzustellen. Der überdurchschnittlich hohe Umweltschutzbeitrag der Landwirte hierfür ist durch geeignete Programme entsprechend auszugleichen.

Insbesondere

1. sollen im gesamten Einzugsgebiet des Altmühlsees die landwirtschaftlichen Förderprogramme so optimiert werden, dass die Düngung und der Nährstoffeintrag auslandwirtschaftlichen Flächen reduziert wird.

2. soll das gesamte Einzugsgebiet des Altmühlsees als sog. „sensibles Gebiet“ und damit als Kulisse für die Anwendung der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) neu definiertwerden.

3. soll daraus resultierend das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) flächendeckend für das ganze Einzugsgebiet des Altmühlsees zur Anwendung kommen.

4. soll der Kreis der Teilnehmer an bayerischen Agrarumweltmaßnahmen, der jüngst eingeschränkt wurde, wieder erweitert werden.

5. soll neben der Verbesserung der Möglichkeiten im Kulturlandschaftsprogramm und der Agrarumweltmaßnahmen ein Konzept zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der Fränkischen Seenplatte mit einer eigenständigen Finanzierung der Maßnahmenkataloge von den zuständigen Behörden erarbeitet werden.

6. soll eine wissenschaftliche Begleitung unter der Berücksichtigung aller Einflussfaktoren (auch außerhalb der landwirtschaftlichen Bodennutzung) stattfinden. Dabei sind auch wasserbauliche, abwassertechnische und Aspekte der Fisch- und Wildvogelpopulation zu berücksichtigen.

7. soll dem Landtag jeweils zum Ende des Jahres 2010 und 2011 ein Bericht zu den Ergebnissen dieser wissenschaftlichen Untersuchungen vorgelegt werden.

 

Begründung:

zu 1.

Ziel muss sein, den vor Ort wirtschaftenden Landwirten die Möglichkeit zu geben, im Rahmen der Förderung des Freistaates Bayern eine gewässerschonende Landbewirtschaftung zu ermöglichen, die auch die wirtschaftliche Existenz der Betriebe sichert.

zu 2.

Die bisherigen Förderkulissen und -kriterien schränken derzeit die Entgeltung extensiver Wirtschaftweisen räumlich extrem und den Kreis der Antragsberechtigten stark ein.

zu 3.

Maßnahmen des bisherigen Kulturlandschaftsprogramms, die dem Gewässerschutz dienten, sind in den aktuellen Förderbestimmungen nur auf „Flächen, die unmittelbar an ständig wasserführende Gewässer angrenzen, in kartierten Überschwemmungsgebieten (Hochwassergefährdung), in Hochwasserretentionsgebieten, in Wasserschutzgebieten, in der Gebietskulisse des Donaumoos Entwicklungskonzeptes, in der Gebietskulisse des gesamtökologischen Gutachtens Donau-Ried und entlang von besonders schützenswerten (kartierten) Biotopen, ebenso auf Feldstücken mit Dolinen“ möglich. All diese Kriterien treffen nicht oder nur auf kleine Bereiche des Oberlaufs der Altmühl zu. Die Kulap-Maßnahme A24 (Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten) ermöglicht den Entgelt des Verzichtes auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel auf landwirtschaftlichen Flächen nämlich nur innerhalb dieses sehr eng gesteckten Rahmens. Dieser kann erweitert werden, soweit das betreffende Gebiet als „sensibel” seitens der Wasserwirtschaftsverwaltung eingestuft wird, und damit in die Förderung einbezogen werden kann. Weiterhin ist es erforderlich, die förderfähigen Kulap-Maßnahmen im Einzugsbereich des Altmühlsees im Punkt A35 (Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz) neu zu definieren, da hier eine wirksame Verringerung des Nährstoffeintrages nach den geltenden Bestimmungen nicht möglich ist. Neben der Anpassung der Kulap-Förderung bedarf es darüber hinaus der Erweiterung der bisherigen Förderkulisse für den Vertragsnaturschutz im Rahmen der AUM im Einzugsbereich. Bisher ist in diesem Teil der AUM die Förderkulisse auf Flächen nach Art. 13d Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz, also gesetzlichgeschützte Biotope, beschränkt. Darüber hinaus ist eine Förderung nur in den Nationalparken Berchtesgaden und Bayerischer Wald sowie auf schutzwürdigen Flächen in Biosphärenreservaten möglich. Weiterhin gilt als Förderkulisse nur ein vorhandenes Naturschutzgebiet oder Natura 2000-Gebiete. Diese machen im gesamten Einzugsbereich des Altmühlsees nur einen untergeordneten Flächenanteil aus. Die weiteren Förderkulissenkriterien wie die Erfassung in der Biotopkartierung Bayern oder Unterschutzstellung nach Art. 12 des Bayerischen Naturschutzgesetzes als Naturdenkmal, Landschaftsbestandteil oder Grünbestand sind nur auf wenigen Quadratmetern anwendbar. Auch für den Teil Vertragsnaturschutz der AUM ist eine flächendeckende Anwendbarkeit der staatlichen Förderung erforderlich, weswegen hier die Kulisse auf das gesamte Einzugsgebiet des Altmühlsees erweitert werden muss, wenn das Ziel der Verringerung des Nährstoffeintrages in die Fränkischen Seen erreicht werden soll.

zu 4.

Die Gruppe derjenigen, die die bayerischen Agrarumweltmaßnahmen in Anspruch nehmen können, sind in der aktuellen Förderperiode stark eingeschränkt worden. Bagatellgrenzen, der Nachweis von Rauhfutterfressern und die Mindestgrößen landwirtschaftlicher Flächen im Betrieb haben zahlreiche kleinere Nebenerwerbslandwirte und Privatpersonen von den Förderungen des Freistaates Bayern ausgeschlossen. Hier bedarf es dringend einer Lockerung der aktuellen Einschränkungen, um die vom bayerischen Umweltminister am 8. September 2009 am Altmühlsee genannten Ziele zu erreichen.

zu 5.

Eine eigenständige Finanzierung der Umsetzung der Maßnahmenkataloge der Wasserrahmenrichtlinie ist zwingend notwendig. Damit kann gezielt auf die Belange der Wasserwirtschaft eingegangen werden und die bisher oft auftretende Problematik der Doppelförderung bzw. der fehlenden Gebietskulisse kann gelöst werden.

zu 6.

Der Altmühlsee ist ein künstlich angelegter, vergleichsweise flacher Wasserkörper mit einem sehr geringen Wasserfluss, auch im Bereich seiner Zuläufe. Es gibt kaum vergleichbare Gewässer, daher ist eine wissenschaftliche Erfassung der verschiedenen Einflussfaktoren verbunden mit der Suche nach wirksamen Verbesserungsmöglichkeiten in allen Bereichen dringend geboten. Die Ergebnisse der Seenlandkonferenz haben gezeigt, dass Maßnahmen zur Fischbesatzregulierung auch kurzfristig erfolgreich sein können. Deshalb ist insbesondere auch zu prüfen, wie die bereits praktizierte Abfischung des Weißfischbesatzes weiter optimiert werden kann und wie eine jagdliche Regulierung der Wasservogelpopulation einen Beitrag zur Reduktion des kritischen Nährstoffeintragsleisten kann.

 

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