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Antrag vom 09.07.2010

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Gewichtung der letzten Schulaufgaben in G9

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass für den letzten Jahrgang des neunjährigen Gymnasiums im Halbjahr 13/1 abweichend von der bisherigen Regelung die Gewichtung von schriftlichen zu mündlichen Noten 1:1 beträgt.

 

Begründung:

Der doppelte Abiturjahrgang von G8 und G9 trifft auf besondere Herausforderungen. Es ist dringend geboten, zwischen beiden Jahrgängen so viel wie möglich an Chancengleichheit herzustellen. Während die Gewichtung von schriftlichen zu mündlichen Noten für die Schüler des G8 1:1 ist, werden für die Schüler des G9 schriftliche zu mündliche Noten 2:1 gewertet.

Aufgrund der einmalig verkürzten Schulzeit für die Absolventen der letzten G9-Klassen wird aber in 13/1 statt der bisher in den Leistungskursen üblichen zwei Schulaufgaben nur eine Schulaufgabe geschrieben. Da dabei bei einer eventuellen schlechten Note keine Verbesserung über eine zweite Schulaufgabe mehr möglich ist, die Ergebnisse aus den Leistungskursen aber zwingend maßgeblich in die Abiturnote einfließen, ist es zur Gewährleistung der Chancengleichheit geboten, die schriftlichen Noten im Verhältnis zu den mündlichen Noten 1:1 zu gewichten, da erfahrungsgemäß die mündlichen Benotungen meist besser ausfallen.

>> Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags