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FW-Antrag vom 18.03.2010
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Karl Vetter und Fraktion (FW)
Konvergenzklausel
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit umgehend über die Umsetzung und die Zukunft der Konvergenzklausel im Gesundheitsfonds zu berichten.
Insbesondere ist darüber zu berichten,
a) wie es zu dem Widerspruch in den Berechnungen bzw. Prognosen für 2009 gekommen ist,
b) wann mit einer Veröffentlichung der genauen Zahlen zu rechnen ist,
c) welche Belastungen für 2010 erwartet werden und
d) ob mit Regressforderungen gegenüber den Leistungserbringern im Gesundheitssystem zu rechnen ist.
Begründung:
Bei der Einführung des Gesundheitsfonds wurde befürchtet, dass Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern, benachteiligt würden.
Die Konvergenzklausel sollte einen sanften Übergang ermöglichen. Die von Bayerns früherem Ministerpräsidenten durchgesetzte Konvergenzklausel im Gesundheitsfonds entwickelt sich nun aber zu einem völlig undurchsichtigen und unkalkulierbaren Regulierungsinstrument.
Es stellt sich nun heraus, dass für das Jahr 2009 einige Kassen in Bayern und Baden- Württemberg eine halbe Milliarde Euro Konvergenzvorschüsse zurückzahlen müssen. Für 2010 gab das Bundesversicherungsamt bekannt, dass aufgrund der Berechnungen keine Zuweisungen gewährt werden, weil der Schwellenwert voraussichtlich nicht erreicht wird.
Gezahlt werden die Konvergenzgelder vom Bundesversicherungsamt als Vorschüsse, endgültig abgerechnet wird im Folgejahr. Für 2009 verlangt das Bundesversicherungsamt allein von der bayerischen AOK 90 Mio. Euro zurück. Die bayerischen Betriebskrankenkassen sollen, so wird prognostiziert, zusammen 55 Mio. Euro wieder nach Bonn rücküberweisen.
Daraus folgt, dass jegliche Transparenz und Planungssicherheit in einer Größenordnung von mehren Milliarden Euro fehlen.
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