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FW-Antrag vom 23.04.2010

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Ulrike Müller, Peter Meyer, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter und Fraktion (FW)

 

Objektive Altersfeststellung bei Flüchtlingen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Altersfeststellung von unbegleiteten und vorgeblich minderjährigen Flüchtlingen zukünftig im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung erfolgt und vorher der Betroffene umfassend über seine Rechte, Pflichten und die juristischen Folgen der Altersfeststellung aufgeklärt wird.

 

Begründung:

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) müssen aufgrund von verschiedenen gesetzlichen Regelungen anders als volljährige Asylbewerber behandelt werden. Regelmäßig gibt es jedoch Zweifel an den Altersangaben eines Flüchtlings und/oder der Flüchtling kann sein Alter nicht durch geeignete Heimatdokumente belegen. Daher ist in solchen Fällen eine Altersfeststellung notwendig.

Die zuständigen Behörden setzen dann durch Inaugenscheinnahme von Beamten der Bezirksregierung ein fiktives Geburtsdatum im Schnellverfahren fest, auch wenn von dem umF ein anderes genannt wird. Der Staat hat allerdings gemäß seinem „staatlichen Wächteramt“ nach SGB VIII (KJHG) das Jugendwohl zu beachten und sicherzustellen, dass Jugendliche tatsächlich auch als Jugendliche behandelt werden.

Es ist daher notwendig, dass das Verfahren zur Altersfeststellung objektiviert und von unabhängiger Seite durchgeführt wird. Eine ärztliche Untersuchung bei vorheriger Aufklärung des Betroffenen über seine Rechte, Pflichten und die juristischen Folgen der Altersfeststellung ist daher sinnvoll.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags