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FW-Antrag vom 14.04.2010

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch und Fraktion (FW)

 

Polizeibeauftragter der Freistaats Bayern

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für eine bzw. einen Polizeibeauftragten des Freistaates Bayern als unabhängige Beobachtungs- und Beschwerdestelle zu schaffen.

 

Begründung:

Die allermeisten Führungskräfte bzw. die Beamtinnen und Beamten der Polizei leisten gute Arbeit und erfüllen ihren ihnen zugewiesenen gesetzlichen Auftrag rechtmäßig. Dabei arbeitet die Polizei bei der gegenwärtigen Aufgabenbelastung am Rande der Belastbarkeit. Des Weiteren ist die Polizei die Fachverwaltung, die im Gegensatz zur übrigen Verwaltung als erste jede gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Veränderung erfährt und damit umzugehen hat. Im besonderen Maß hat sie damit zwangsläufig auch in ihren eigenen Reihen mit gesellschaftlichen Phänomenen, wie beispielsweise dem Burn-Out-Syndrom, zu kämpfen. Ebenso hat die Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei zugenommen, sodass sie vermehrt in Konfliktsituationen geraten. Dies führt sowohl intern als auch extern dazu, dass die Polizeikräfte immer öfter selbst Anlass zur Kritik geben. Führungskräfte sind hiervon nicht ausgenommen, Beschwerden von polizeilichen Fehlhandlungen nehmen zu. Zwar gibt es Möglichkeiten, wo Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen ihre persönlichen und dienstlichen Probleme vortragen können. Zu nennen sind beispielsweise der Personalrat, die Gewerkschaften, der Polizeipfarrer, der Polizeiarzt, die Gleichstellungsbeauftragte und der Petitionsausschuss.

Unabhängig hiervon wird in diesem Zusammenhang bereits seit vielen Jahren sowohl auf europäischer als auch auf Bundes- und Landesebene gefordert, ein völlig unabhängiges Beobachtungs- und Beschwerdegremium einzurichten. Darüberhinaus sollte die Polizei in einer demokratischen Gesellschaft bereit sein, ihre Maßnahmen überwachen zulassen. Die bereits eingangs genannten meist internen Mechanismen sind hierfür wenig geeignet. Die Unabhängigkeit kann nur wirksam werden, wenn sie außerhalb der Polizei- und Ressortstrukturen eingerichtet werden. Dies ist durch die Institutionalisierung eines unabhängigen Polizeibeauftragten gewährleistet. Eine externe, kritische Betrachtung polizeilicher Handlungen und Strukturen durch den unabhängigen Polizeibeauftragten trägt zur Vertrauensbildung zwischen Bürger und Polizei bei. Ohne dieses Vertrauen kann die Polizei ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen.

Die Einrichtung eines Polizeibeauftragten trägt zudem auch zu einer besseren Kommunikation, Motivation und mehr Zufriedenheit innerhalb der Polizei bei. Hierdurch werden Fehlentwicklungen und Missstände innerhalb der Polizei schneller erkannt und entsprechend vermieden werden.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags