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FW-Antrag vom 26.11.2009
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. Dr. Michael Piazolo, Dr. Hans Jürgen Fahn und Fraktion (FW)
Unabhängige Expertise, höhere Wirksamkeit: Reform des Bayerischen Kulturfonds
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. ein unabhängiges Kuratorium einzurichten, das den Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung sowie die zuständigen Staatsministerien bei der Verwaltung der Mittel aus dem Bayerischen Kulturfonds berät. Das Kuratorium setzt sich aus führenden Experten des bayerischen und auch des internationalen Kunst-, Kultur- und Bildungsbereichs zusammen. Die Aufgaben des Kuratoriums sind erstens die strategische Beratung der Verwalter des Bayerischen Kulturfonds bei der Definition von Förderschwerpunkten (vgl. 2.), zweitens obliegt dem Kuratorium die Prüfung des künstlerischen bzw. kulturellen Anspruchs von Anträgen auf Zuwendungen aus den Mitteln des Bayerischen Kulturfonds sowie die Unterbreitung entsprechender Fördervorschläge;
2. in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium des Bayerischen Kulturfonds Förderschwerpunkte zu entwickeln. Damit sollen Impulse gesetzt werden, die Kulturschaffende zur Auseinandersetzung mit künftigen sozialen, wirtschaftlichen und ästhetischen Herausforderungen anregen und so die kulturpolitische Profilbildung Bayerns unterstützen;
3. die Effektivität der Mittelvergabe mit Blick auf die Förderung regionaler Kunst und Kultur in Bayern zu evaluieren und die entsprechenden Ergebnisse in die Konzeption künftiger Förderschwerpunkte aufzunehmen.
Begründung:
Zu 1) Im künstlerischen Bereich ist es weithin üblich, dass staatliche Institutionen bei der Vergabe von Fördermitteln auf externe Fachkompetenz zurückgreifen. Beispielhaft für diese Praxis sind die Kunst-Ankaufskommission des Bundes, das Kuratorium der Kulturstiftung der Länder und der Stiftungsbeirat der Kulturstiftung des Bundes. Die damit geschaffene Distanz zwischen ästhetischem Urteil und staatlichem Handeln ist auch aufgrund der vom Grundgesetz und der bayerischen Verfassung garantierten Kunstfreiheitgeboten.
Zu 2) Bisher erfolgt die Förderung des Kulturfonds unseres Erachtens nach dem „Gießkannenprinzip“ auf die einzelnen künstlerischen Bereiche. Durch die Definition von Förderschwerpunkten, etwa „demographische Alterung und regionale Kultur in Bayern“, wird ein Verpuffen der Fördermittel verhindert. Impulse werden gesetzt, um Kulturschaffende zu innovativen Lösungen für künftige soziale, wirtschaftliche oder ästhetische Herausforderungen anzuregen.
Zu 3) Bisher werden im Rahmen des Bayerischen Kulturfonds jährlich Zinserträge in Höhe von fast 700.000 Euro vergeben – ohne jegliche Nachverfolgung ihrer Wirkung. Längst sind auch im kulturpolitischen Bereich Evaluationen an der Tagesordnung – die entsprechenden Kriterien, Maßstäbe und Methoden liegen vor und werden in anderen Bundesländern wie auch auf Bundesebene bereits häufig genutzt.
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