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FW-Antrag vom 26.11.2009
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Dr. Hans Jürgen Fahn, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Karl Vetter und Fraktion (FW)
Verbot von Alkoholmissbrauch fördernden Pauschalpreis- und Billigangeboten („Flatrate-Partys“)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert:
1. das geltende Gaststättengesetz des Bundes in Landesrecht zu überführen,
2. in dieses ein Verbot von Alkoholmissbrauch fördernden Pauschal- und Billigangeboten („Flatrate-Partys“) aufzunehmen und
3. um ein bußgeldbewehrtes Verbot von Alkoholmissbrauch fördernden Pauschal- und Billigangeboten („Flatrate-Partys“) zu ergänzen.
Begründung:
Vermarktungskonzepte und Veranstaltungen von Billig oder Pauschalangeboten, so genannte „Flatrate Partys“, die von Gaststätten und Diskotheken in jüngster Zeit vermehrt angeboten werden, steigern die Gefahren, die aus Alkoholmissbrauch resultieren. Alkoholexzessen wird damit Vorschub geleistet. Flatrate Party ist die Bezeichnung für kommerzielle Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ohne Begrenzung der Menge zu einem Pauschalpreis ausgeschenkt werden. In der Regel stehen neben alkoholfreien Getränken Bier und eine Auswahl an hochprozentigen Drinks zur Verfügung. Mit derartigen Veranstaltungen wird das Rauschtrinken vor allem bei Jugendlichen gefördert. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass immer jüngere Jugendliche immer exzessiver Alkohol konsumieren. Eine steigende Anzahl von Alkoholvergiftungen unter jungen Menschen ist auf die Zunahme von Flatrate Partys zurückzuführen. So warnt die deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren vor solchen Veranstaltungen, da durch den niedrigen Preis die Hemmschwelle sinkt, sich zu betrinken. Auch die Neigung mancher Jugendlicher zur Gewalttätigkeit wird mit dem gesteigerten Alkoholkonsum in Verbindung gebracht. Zwar besteht nach geltendem Recht die Möglichkeit, z.B. durch die Erteilung von Auflagen und die Möglichkeit des Widerrufs der gaststättenrechtlichen Erlaubnis hiergegen vorzugehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. August 2007, Az. 22 Cs 07.1796; VG Hannover, Beschluss vom 11. Juli 2007, Az. 11 B 3480/07, BVerwG Beschluss vom 26. Februar 1997, Az. 1 B 34/97; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008, Az. 1 S 196.07). Unbeschadet dieser bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ist der Gesetzgeber jedoch gefordert, ein deutliches politisches Signal gegen die den Alkoholmissbrauch fördernden Angebote und Veranstaltungen zu setzen. Nicht zuletzt wegen der Signalwirkung müssen solche den Alkoholkonsum fördernden Angebote und Veranstaltungen, wie Flatrate-Partys in der Gastronomie, ausdrücklich untersagt und Verstöße dagegen sanktioniert werden.
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