Seiteninhalt
FW-Änderungsantrag vom 12.02.2010
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009/2010 (Nachtragshaushaltsgesetz – NHG –2010) (Drs. 16/3082) hier: Verringerung der Personalausgaben für den ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber, Nichtaufstockung der Personalausgaben für den ehemaligen Ministerpräsidenten Beckstein
Der Landtag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 2 Buchst. b (Art. 6) erhält Abs. 13 folgende neue Fassung:
„(13) Im Kapitel 02 01 (Ministerpräsident und Staatskanzlei) werden bei Titel 422 01 zur Unterstützung der ehemaligen Ministerpräsidenten Stoiber und Beckstein jeweils eine halbe Planstelle der BesGr A 15 (Regierungsdirektor/ Regierungsdirektorin), bei Titel 428 01 eine halbe Stelle der EGr 9 und eine halbe Stelle EGr 5 ausgebracht. Eine Stelle der BesGr B 6 Ministerialdirigent, eine Stelle der BesGr B 3 Ministerialrat und eine Stelle der EGr 11 werden eingespart. Ein Nachvollzug erfolgt im Stellenplan des Doppelhaushalts 2011/2012.“
Begründung:
Ehemaligen Ministerpräsidenten stehen gemäß Art. 8 Abs. 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung für Tätigkeiten und Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt als Ministerpräsident angemessene Büroräume und eine angemessene Infrastruktur zur Verfügung.
Unabhängig von der Person sollte dem Freistaat Bayern jeder ehemalige Ministerpräsident (MP) gleich lieb und teuer sein. Ehemalige Ministerpräsidenten nach persönlicher Dankbarkeit oder vermuteter Bedeutung mehr oder weniger umfangreich auszustatten lässt sich hier u. E. nicht rechtfertigen. Auch können Beschäftigte, die eine personelle Ausstattung von EU-Gremien darstellen, nicht mit bayerischen Haushaltsmitteln bezahlt werden.
Unter diesem Aspekt ist die vorgesehene Ausstattung für den ehemaligen MP im Vergleich zu der Ausstattung seines Vorgängers bzw. seines Nachfolgers u. E. als überzogen anzusehen. Der Ansatz der Personalausgaben für MP a.D. Dr. Stoiber ist daher auf den bisherigen Umfang der Personalausgaben, die für seinen Nachfolger verauslagt werden, zu verringern. Eine Erhöhung der Personalausgaben für den ehemaligen MP Beckstein erscheint unseres Erachtens ebenfalls nicht gerechtfertigt. Ein Mehraufwand aufgrund von Untersuchungsausschüssen oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Landesbankaffäre wäre zudem kein Grund, der eine höhere Personalausstattung nach dem Ministergesetz rechtfertigen könnte.
Insgesamt beträgt die Einsparung 307.400 Euro (251.000 Euro Personalausgaben weniger bei MP a.D. Stoiber und keine Erhöhung der Personalausgaben um 56.400 Euro für MP a.D. Beckstein).
Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags
