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FW-Änderungsantrag vom 29.04.2009
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. Dr. Michael Piazolo, Dr. Hans Jürgen Fahn und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes, des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes und anderer Gesetze (Drs. 16/970) hier: Art. 71
Der Landtag wolle beschließen:
§ 1 Nr. 15 (bisher Nr. 14 - Art. 71) erhält folgende Fassung: „15. Art. 71 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 bis 7 werden aufgehoben. b) Die bisherigen Abs. 8 und 9 werden Abs. 1 und 2. c) Abs. 10 wird aufgehoben.“
Begründung:
Die in Art. 71 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHschG) geregelte Erhebung von Studiengebühren ist u. E. unsozial und wirkt sozial selektiv. Die im Gesetzesentwurf der Staatsregierung vorgesehenen Befreiungsmöglichkeiten nach Art. 71 Abs. 5 Satz 1 sowie Abs. 5 Satz 3 BayHschG sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch gleichzeitig sind sie u. E. ein Eingeständnis, dass Studienbeiträge dem Ziel der Familienförderung zuwiderlaufen. Bereits jetzt besteht eine Fülle von Ausnahmeregelungen im Studienbeitragssystem (bereits jetzt sind rund 30 Prozent der bayerischen Studierenden von Studienbeiträgenbefreit), dies führt zu einer Ungleichbehandlung einzelner Studierender und zu einerzunehmenden Intransparenz im Studienbeitragssystem.
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