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FW-Änderungsantrag vom 29.04.2009
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. Dr. Michael Piazolo, Dr. Hans Jürgen Fahn und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes, des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes und anderer Gesetze(Drs. 16/970)hier: Art. 47a
Der Landtag wolle beschließen:
In § 1 wird folgende neue Nr. 13 eingefügt: „13. Es wird folgender neuer Art. 47a eingefügt: „Art. 47a Koordinierungsstelle doppelter Abiturjahrgang
(1) Eine Koordinierungsstelle zur Gewährleistung angemessener Studienbedingungen und Arbeitsmarktchancen für die Abiturienten und Abiturientinnen des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums (G9) und der ersten beiden Jahrgänge des achtjährigen Gymnasiums (G8) wird eingerichtet.
(2) 1 Sie trägt die Bezeichnung „Koordinierungsstelle doppelter Abiturjahrgang“ und hat ihren Sitz in München. 2 Ihre Organisationsform wird per Rechtsverordnunggeregelt.
(3) Die „Koordinierungsstelle doppelter Abiturjahrgang“erfüllt folgende Aufgaben:
1. Werbung bei Unternehmen und kulturellen sowie sozialen Einrichtungen im In- und Ausland für die Einrichtung einer ausreichenden Anzahl bezahlter Praktikumsplätze, Lehrstellen, Trainee-Programme sowie Stellen für den beruflichen Direkteinstieg für Betroffene des „doppelten Abiturjahrgangs“. Darüber hinaus Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Bereitstellung dieser arbeitsmarktbezogenen Angebote.
2. Information über und Vermittlung von Praktika, Lehrstellen, Trainee-Programmen und Stellen für den beruflichen Direkteinstieg in Unternehmen und kulturellen sowie sozialen Einrichtungen im In und Ausland für die Abiturienten und Abiturientinnen des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums (G9) und der beiden ersten Jahrgänge des achtjährigen Gymnasiums (G8).
3. Beratung und Unterstützung der bayerischen Hochschulen bei Konzeption, Umsetzung von Überbrückungskursen und speziellen Studienangeboten für die Abiturienten und Abiturientinnen des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums (G9) und der ersten beiden Jahrgänge des achtjährigen Gymnasiums (G8). Darüber hinaus Unterstützung der Hochschulen bei Immatrikulationsprozessen im Rahmen dieser speziellen Angebote.
4. Information der Abiturienten und Abiturientinnen des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums (G9) und der beiden ersten Jahrgänge des achtjährigen Gymnasiums (G8) über das Angebot an Überbrückungskursen und besonderen Studienangeboten von Hochschulen.
5. Angebot und Vergabe von Stipendien für studienbezogene Auslandsaufenthalte vor Aufnahme eines Studiums an bayerischen Hochschulen.
6. Vergabe von Umzugskostenzuschüssen und Fahrtkostenzuschüssen für Elternbesuche für Studierende,die sich für ein Studium in Ostdeutschland entscheiden.
7. Unterstützung der Abiturienten und Abiturientinnen bei der Suche nach geeignetem Wohnraum bei der Aufnahme eines Studiums in Ballungsräumen.“ “Die bisherigen Nrn. 13 bis 16 werden Nrn. 14 bis 17.
Begründung:
Die bisher von der Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen zur Gewährleistung akzeptabler Studien- und Arbeitsbedingungen für die Abiturienten des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums (G9) und der ersten beiden Jahrgänge des achtjährigen Gymnasiums (G8) sind u. E. keineswegs ausreichend: Selbst wenn die von der Staatsregierung angekündigten zusätzlichen 38.000 Studienplätze bis zum Jahr 2011 eingerichtet werden können, reicht diese Zahl nicht aus, um die demographische Entwicklung, die erhöhte Studierneigung aufgrund der Krise am Arbeitsmarkt und den gleichzeitigen „doppelten Abiturjahrgang“ in insgesamt fünf deutschen Bundesländern zu kompensieren. Auch mit Blick auf den personellen und räumlichen Ausbau der Hochschulen sind die Kapazitäten für die G8-/G9-Jahrgänge u. E. zu gering angesetzt und stehen im Jahr 2011 noch nicht voll zur Verfügung. Die Abiturientinnen und Abiturienten des G8- bzw. G9-Jahrgangs werden somit längere Wartezeiten vor der Aufnahme eines Studiums in Kauf nehmen müssen. Die von der Staatsregierung angekündigten Überbrückungskurse und speziellen Studienangebote für die Abiturienten des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums sind zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch ist – auch wegen der einseitigen Konzentration auf die freiwillige Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1227 Einrichtung von Überbrückungsmöglichkeiten durch bayerische Hochschulen – nicht zu erwarten, dass ein quantitativ ausreichendes Angebot geschaffen wird. Die Berufsanfänger der drei betroffenen Jahrgänge sind gleichermaßen benachteiligt. Die Staatsregierung hat sich u. E. bisher nicht um die Einrichtung einer ausreichenden Zahl an Lehrstellen, Praktika, Trainee-Programmen und Stellen zum Direkteinstieg für G8- bzw. G9-Absolventen bemüht. In Verbindung mit der voraussichtlich auch im Jahr 2011 noch nicht vollständig überwundenen Arbeitsmarktkrise wird dies zu hoher Arbeitslosigkeit in beiden Jahrgängen bzw. durch Verdrängungseffekte zur Beeinträchtigung der Arbeitsmarktchancen geringer Qualifizierter führen. Die zu erwartenden Benachteiligungen dieser beiden Jahrgänge verstoßen somit u. E. in Summe gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot. Folglich sind weitere Maßnahmen zur Gewährleistung angemessener Studienbedingungen und Arbeitsmarktchancen für die G8- bzw. G9-Absolventen erforderlich. Eine geeignete Maßnahme dazu ist die Einrichtung der oben skizzierten „Koordinierungsstelle doppelter Abiturjahrgang“. Durch Kooperationsprojekte, Koordinationsleistungen, Beratung und Information trägt sie dazu bei, dass ein attraktives und quantitativ ausreichendes Angebot an Studien- und Arbeitsplätzen oder zumindest an Überbrückungsmaßnahmen im Rahmen des Wartens auf einen Studienplatz oder eine Berufstätigkeit zur Verfügung steht und G8-/G9-Abiturienten dieses effektiv nutzen können. Ziel sollte zwar sein, dass jeder bayerische Studierende, der in Bayern studieren möchte, auch vor Ort einen Studienplatz findet, doch mit Blick auf den doppelten Abiturjahrgang ist die Aufnahme eines Studiums an ostdeutschen Hochschulen sicherlich für viele Studierende eine lohnende Option. Denn wegen des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs in Ostdeutschland verfügen viele der dortigen Hochschulen über freie Kapazitäten, ein Studium kann somit sofort aufgenommen werden. Die Koordinierungsstelle kann diese West-Ost-Mobilität der Studierenden durch finanzielle Unterstützung bei Umzug und Familienbesuch unterstützen.
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