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FW-Änderungsantrag vom 17.06.2010

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

zum Antrag der Abgeordneten Georg Schmid, Bocklet, Kreuzer u.a. und Fraktion, Rinderspacher, Schindler, Güller u.a. und Fraktion, Aiwanger, Schweiger, Streibl und Fraktion, Bause, Daxenberger, Gote und Fraktion, Hacker, Dr. Fischer, Rohde u.a. und Fraktion zur Änderung der Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung über die Unterrichtung des Landtags durch die Staatsregierung (Drs. 16/4719)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Es wird folgende neue Nr. 2 eingefügt:

„2. Nr. I. wird wie folgt geändert:

1. Es wird folgende neue Nr. 2 eingefügt:

„2. Das federführende Staatsministerium leitet die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, sonstiger Verbände, Organisationen oder Körperschaften nach der Verbandsanhörung unverzüglich an den Landtag weiter.“

2. Die bisherige Nr. 2 wird Nr. 3.“

2. Die bisherige Nr. 2 (Änderungsantrag Drs. 16/4719) wird Nr. 3.

 

Begründung:

Im Gegensatz zu Verfassungen anderer Bundesländer sieht die Bayerische Verfassung keine unmittelbaren Pflichten der Staatsregierung vor, den Landtag von sich aus zu informieren. Nach Art. 55 Nr. 3 Satz 2 BV sind derartige Informationspflichten einer Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung auf gesetzlicher Grundlage vorbehalten. Dieser verfassungsunmittelbare Gesetzgebungsauftrag wurde im Jahr 2003 durch das Gesetz über die Unterrichtung des Landtags durch die Staatsregierung (Parlamentsinformationsgesetz – PIG) und die darauf beruhende Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung über die Unterrichtung des Landtags durch die Staatsregierung (Vereinbarung zum Parlamentsinformationsgesetz – VerPIG) umgesetzt.

Anlässlich des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 30. Juni 2009 und des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollen nun das PIG und die VerPIG geändert werden. Im Rahmen dieser Änderung muss die Unterrichtung des Landtags aber noch um einen zusätzlichen Punkt bei Vorhaben der Landesgesetzgebung erweitert werden. Neben der Unterrichtung über Gesetzentwürfe der Staatsregierung, die zu erfolgen hat, sobald diese den kommunalen Spitzenverbänden, sonstigen Verbänden, Organisationen oder Körperschaften nach Abschluss des Ressortanhörungsverfahrens zur Anhörung zugeleitet werden, sind dem Landtag nach Abschluss dieser Verbandsanhörung zukünftig alle Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen. Dies gebietet der Grundsatz der interorganschaftlichen Zusammenarbeit (Organtreue), wonach oberste Staatsorgane bei der Ausübung ihrer Kompetenzen von Verfassungs wegen aufeinander Rücksicht zu nehmen haben (vgl. BVerfGE 12, 205 <254>; 35, 193 <199>; 45, 1 <39>). Dabei haben sie untereinander ihr Verhalten im Sinne einer loyalen Zusammenarbeit auszurichten und zwar über die bestehenden positivrechtlichen Kooperationsverpflichtungen hinaus. Der Landtag kann seinem Gesetzgebungsauftrag und seinen Kontrollrechten nur dann umfassend gerecht werden, wenn ihm alle Informationen, die die Landesgesetzgebung betreffen, zur Verfügung gestellt werden. Gerade Verbandsstellungnahmen sind für den Gesetzgeber von enormer Bedeutung und müssen deshalb an ihn weitergeleitet werden. Deshalb ist die VerPIG um diesen Punkt zu erweitern.

>> Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags