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Dringlichkeitsantrag vom 13.07.2010

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Bayerische Kultur als UNESCO immaterielles Weltkulturerbe

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Stärkung der bayerischen Kultur und ihrer charakteristischen, überlieferten Eigenschaften, insbesondere im musikalischen und darstellerischen Bereich sowie im Bereich des Brauchtums, die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes und den Inventarisierungsprozess nachhaltig zu unterstützen und zügig voran zu treiben.

 

Begründung:

Die UNESCO-Generalkonferenz hat im Jahre 2003 das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Am 20. April 2006 trat es durch die Ratifizierung von 30 Staaten in Kraft. Diesem Übereinkommen sind bisher 104 Länder beigetreten. Alle, nicht deutschen, Tourismusnationen um Bayern haben die Konvention bereits ratifiziert. Eine Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland ist bisher nicht erfolgt. Der Ratifizierungsprozess ist Bundesaufgabe unter Beteiligung der Länder. Das Programm der UNESCO zur Bewahrung des immateriellen Weltkulturerbes stellt über Jahrhunderte überlieferte Traditionen, die unmittelbar vom menschlichen Können getragen werden und tragender Bestandteil des sozialen Zusammenlebens sind, weltweit in den Blickpunkt. Erfasst sind danach: Die Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume − …, die Gemeinschaften, Gruppen und ggf. Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. Ziel ist es, die Vielfalt der lebendigen kulturellen Ausdrucksformen wie Tanz und Theater, Musik, mündliche Literatur, Sprache, Bräuche, Feste, Handwerkstechniken und Wissenschaftsformen als Teil des Kulturerbes der Menschheit zu erhalten.

Zu diesem immateriellen Weltkulturerbe gehört in einem besonderen Maß die bayerische und alpenländische Volksmusik. Volksmusik, die von vielen Tausend jungen wie alten, bodenständigen wie kreativen Sängern und Instrumentalisten aus tiefster innerer Überzeugung heraus mit Leidenschaft und Können gelebt wird, trägt zur kulturellen Identität Bayerns, von den Höhen des Spessarts bis zu den Felsflanken des Watzmanns, in besonders hohem Maß bei.

Gerade das bayerische Brauchtum, das von Musikern, Blaskapellen, Trachtenvereinigungen getragen ist, trägt zur kulturellen Identität Bayerns bei und macht diese im besonderen Maße aus. Diese Kultur prägt nicht nur das Bild von Bayern im Ausland, sondern ist auch Träger einer jahrhundertealten spezifischen bayerischen Kultur.

Durch billige Kommerzialisierung und oberflächliche Volkstümelei ist sie derzeit besonders gefährdet.

Daher ist die Ratifizierung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland notwendig, um das immaterielle Kulturerbe für spätere Generationen pflegen und bewahren zu können und um einen Beitrag zur Förderung des Respekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität zu leisten. Das immaterielle Weltkulturerbe wäre nicht nur für das Handwerk und die Kultur- und Brauchtumspflege von Bedeutung, sondern auch für die Wirtschaft und insbesondere für den Tourismus. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bemüht sich ebenfalls um eine Ratifizierung.

Gemäß Artikel 3 der Bayerischen Verfassung ist Bayern ein Kulturstaat. Insofern ist es Aufgabe einer umsichtigen Staatsregierung, die Ratifizierung der Konvention voranzutreiben. Denn gerade in Bayern besteht hierfür ein großer Bedarf. So bieten sich z.B. die Passionsspiele von Oberammergau für die Aufnahme in die UNESCO-Liste an. Nach der Vorstudie von Prof. Dr. Theo Eberhard und Prof. Dr. Volker Letzner von der Fakultät für Tourismus an der Hochschule München „hätten die Passionsspiele gute bis sehr gute Chancen, auf die repräsentative Liste zu kommen, wenn denn die Inventarisierung und die Ratifizierung schnell voran kämen.“

Die Landshuter Hochzeit, der Drachenstich in Furth im Wald oder der Pfingstritt in Bad Kötzting hätten mit ihren jahrelangen Traditionen ebenso die Möglichkeit, durch die UNESCO-Liste geschützt zu werden. Der Deutsche Schaustellerbund fordert seit langem, die Aufnahme der Volksfeste in die UNESCO-Liste der immateriellen Kulturgüter, und auch die Deutsche UNESCOKommission unterstützt diese Forderung.

Dies sind nur wenige, besonders bekannte Beispiele für eine breite und fest verankerte Tradition, die in unserem Land und seiner Bevölkerung wurzelt.

>> Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags