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FW-Dringlichkeitsantrag vom 27.01.2010
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Eva Gottstein, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Prof. Dr. Michael Piazolo und Fraktion (FW)
Einstellung von Junglehrern − Durch nachhaltige Personalpolitik Qualität in der Schule garantieren.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ alle Referendarinnen und Referendare bis zu einem Notendurchschnitt von 2,5, die sich um eine Einstellung zum 1. Februar 2010 beworben haben, einzustellen;
─ generell allen Referendaren und Lehramtsanwärtern bis zu einem Notendurchschnitt von 3,0 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung ein Angebot zur Übernahme in den staatlichen Schuldienst für mindestens zwei Jahre zu machen;
─ für die Lehramtsanwärter und Referendare die Grundunterrichtsverpflichtung auf zwölf Wochenstunden zu reduzieren.
Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, zur Verbesserung der Situation folgende Maßnahmen zu ergreifen,
─ das Bayerische Reisekostengesetz dahingehend zu ändern, dass allen Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst bei Fahrten zur Seminarschule (Lehramtsanwärtern) oder zur Einsatzschule (Referendaren) die volle Wegstreckenentschädigung gewährt wird;
─ Lehramtsanwärtern und Referendaren ihre Einsatzschulen mindestens 10 Wochen vor Dienstantritt zu nennen;
─ an allen Schulen, an denen Studienreferendare und Lehramtsanwärter ausgebildet werden, einen bedarfsgerechten Stundenpool für die ausbildenden Lehrkräfte einzurichten.
Begründung:
Qualität in der Schule ist ohne entsprechendes Lehrpersonal nicht denkbar. Voraussetzung dafür ist eine nachhaltige Personalpolitik. Diese erfordert einerseits eine konsequente Einstellung von qualifiziertem Lehrpersonal, andererseits eine gewisse Einstellungssicherheit für die betroffenen Studierenden. Die seit Jahren vorherrschende Diskrepanz bei der Einstellung bez. der geforderten Notendurchschnitte ist u.E. nicht nachvollziehbar und kein Garant für eine qualitätsbewusste Schulentwicklung.
Bei einer Einstellung bis zu einem Notendurchschnitt bis zu 2,5 ist gewährleistet, dass Junglehrer ins Beamtenverhältnis übernommen werden, deren gute Eignung für den Lehrberuf nachgewiesen ist. Für Referendare und Lehramtsanwärter mit einem Notendurchschnitt bis zu 3,0 soll durch das verpflichtende Angebot zur Übernahme für mindestens zwei Jahre die Möglichkeit gegeben sein, in der Unterrichtspraxis ihre gute Eignung zu beweisen. Auf diese Weise ist langfristig eine Ausstattung mit gut geeignetem Lehrpersonal für unsere Schulen gesichert und damit für die Bildung in unserem Land ein wichtiger Grundstein gelegt.
Die ungenügende Erstattung der Reisekosten während der Ausbildung belastet die Referendare und Lehramtsanwärter erheblich. Das Bayerische Reisekostengesetz gewährt für Dienstreisen 30 Cent Kilometergeld. Bei Reisen zum Zweck der Aus- und Fortbildung werden nur 75 Prozent gewährt. Die Fahrten zu den Seminarveranstaltungen sind zeitaufwendig und kostenintensiv. Weswegen Beamten im Vorbereitungsdienst weniger Wegstreckenentschädigung bezahlt wird, ist u.E. nicht nachvollziehbar.
Da der Schulverwaltung die relevanten Daten für das jeweils kommende Schuljahr spätestens ab Ende Mai weitgehend bekannt sind, ist es bei den heutigen technischen und statistischen Möglichkeiten durchaus möglich, die Einsatzorte für die Lehramtsanwärter und Referendare rechtzeitig bekannt zu geben. Dadurch können in einem sinnvollen Zeitablauf Ortswechsel und Wohnungssuche abgewickelt werden, außerdem bleibt genügend Zeit für die Vorbereitung auf die neue Schulfamilie und die dort erforderlichen pädagogischen Anforderungen (Klassenstufe, Facheinsatz etc.). Nur so ist ein erfolgreicher Schulstart für die jungen Lehrer und ihre Schüler möglich.
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