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FW-Dringlichkeitsantrag vom 04.02.2010
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Karl Vetter, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Ulrike Müller, Claudia Jung, Dr. Leopold Herz und Fraktion (FW)
Elektronische Dokumentation „emDoc“ − mehr Bürokratie und weniger Datenschutz?
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu berichten, inwieweit das neue elektronische Dokumentationssystem „emDoc“ der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
1. einen bürokratischen Mehraufwand für die im Notfalldienst tätigen Ärztinnen und Ärzte bedeutet und
2. in welchem Umfang Datenschutz und Persönlichkeitsrecht der Patienten im „emDoc“ gewährleistet sind.
Begründung:
Am 1. Juli 2009 wurde in Bayern durch die kassenärztliche Vereinigung die sogenannte Notarztdienstordnung (NADO) eingeführt, ein Regelwerk, welches in der jetzigen Form der Umsetzung der Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) dienen soll und fast ausschließlich aus Pflichten für den Notarzt besteht. Ein Kernpunkt dieser Strukturänderungen wurde nun zum 1. Januar 2010 mit der Etablierung eines elektronischen Dokumentationssystems namens „emDoc“ im bayerischen Notarztdienst durchgeführt. „emDoc“ ist ein elektronisches Online-Dokumentationssystem in dem sämtliche Daten eines Notarzteinsatzes − zusätzlich neben der händischen Dokumentation − eingegeben werden sollen. Der Zugang zu „emDoc“ ist entweder über einen bestehenden KV-SafeNet-Anschluss möglich oder mittels KVIdent. Letztere Möglichkeit dürfte für die meisten ermächtigten Notärzte zutreffen. Bayerns Notärzte kritisieren, dass es keine Offlineversion und damit keine Möglichkeit zur Offlineeingabe gibt und beklagen den doppelten Dokumentationsaufwand. Patienten befürchten, dass durch die elektronische Dokumentation persönlicher hochsensibler Daten ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs 1. i.v.m. Art. 1 Abs.1 GG verletzt werden könnte.
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