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FW-Dringlichkeitsantrag vom 04.02.2010

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

ELENA-Verfahren stoppen!

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und in der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das ELENA-Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes betreffend die Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten sowie gegen die zum Zugriff auf diese Daten ermächtigende Regelung der Strafprozessordnung (1 BvR 256/08 − 1 BvR 263/08 − 1 BvR 586/08) ausgesetzt wird.

 

Begründung:

Im Frühjahr 2009 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Einführung des ELENA-Verfahrens. ELENA soll die Einkommensdaten der gesamten abhängig beschäftigten Bevölkerung in Deutschland in einer gewaltigen Datenbank zusammenfassen. Sowohl öffentliche als auch private Arbeitgeber, sollen monatlich an eine zentrale Speicherstelle, die ZSS bei der Deutschen Rentenversicherung, einen gewaltigen Umfang von Entgelt- und Einkommensdaten elektronisch übermitteln. Die Daten werden dort verschlüsselt gespeichert, können dann im Bedarfsfall eines Sozialverfahrens zur Leistungsberechnung abgefragt werden. Betroffen sind aber vor allem die ca. 40 Mio. Beschäftigten, deren Daten in der Datenbank gespeichert werden.

Zu melden sind Vorund Familiennamen, Geburtstag, Anschrift, Versicherungsnummer bzw. Verfahrensnummer. Ferner sind das erfasste Einkommen in Euro, Beginn und Ende des Zeitraumes, für den das erfasste Einkommen erzielt worden ist sowie der Name und die Anschrift des Arbeitgebers und die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs zu übermitteln. Auch die für den betreffenden Einkommensnachweis in den Gesetzen vorgesehenen Angaben sind zu übermitteln.

Das Gesetz sieht vor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Rechtsverordnung erlässt, mit der die Inhalte der Meldungen der Arbeitgeber an die ZSS inhaltlich näher bestimmt werden (die ELENA-Datensatzverordnung − ELENA-DV). Diese befindet sich momentan in der Beratung im Bundesrat.

Das Verfahren soll dem Bürokratieabbau und der Kostenersparnis dienen. Jedoch umfasst die Liste, welche Daten die Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer mitteilen müssen, ganze 41 Seiten. Die Kostenersparnis wird nach Ansicht des Bunds der Steuerzahler NRW deshalb sicherlich nicht auf Seiten der Arbeitgeber stattfinden. Gerade familiengeführte Mittelstands- und Kleinbetreibe werden durch den bürokratischen Aufwand belastet. Zu kritisieren ist in dieser Hinsicht vor allem der doppelte Erfassungsaufwand von Arbeitnehmerstammdaten, wenn ELENA Meldungen nicht über das Lohnprogramm (z.B. DATEV) gemacht werden können, sondern über das SV-Net übermittelt werden. Außerdem entsteht ein doppelter Aufwand weil in den nächsten beiden Jahren viele Meldungen trotz ELENA weiterhin noch manuell erfolgen müssen und allgemein ein zusätzlicher Datenerfassungsaufwand z.B. bei befristeten Arbeitsverhältnissen, Ausbildungsverhältnissen und Fehlzeiten entstehen wird.

Dieser umfassende Datenpool – eine klassische Vorratsdatenspeicherung − wird zwangsweise Begehrlichkeiten bei den unterschiedlichsten Bedarfsträgern auslösen wie z.B. beim Zoll bei der Schwarzarbeitsbekämpfung, bei den Finanzämtern bis hin zu Polizei und Staatsanwaltschaften.

Die umfangreiche Speicherung der Daten ist unserer Ansicht nach eine unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat, da nicht abzusehen ist ob alle Daten überhaupt benötigt werden. Die Speicherung erfolgt lediglich auf den Verdacht hin, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer auf der Basis dieser Daten einmal eine Sozialleistung beantragen könnte und stellt somit einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Im März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen bereits teilweise gestoppt. Die endgültige Entscheidung hierüber wird im Frühjahr erwartet. Das Urteil wird zwangsläufig Auswirkungen auf das ELENA-Verfahren haben, da hier ein ähnlich gelagerter Sachverhalt – nämlich die Vorratsdatenspeicherung − zugrundeliegt. So lange sollte das ELENA-Verfahren ausgesetzt werden.

 

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