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FW-Dringlichkeitsantrag vom 10.03.2010

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch, Mannfred Pointner und Fraktion (FW)

 

Gemeindefinanzkommission: keine weitere Aushöhlung der Gewerbesteuer; Anhörungsrecht für Kommunen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Rahmen der am 24. Februar 2010 beschlossenen Gemeindefinanzkommission darauf hinzuwirken, keine weiteren Verschlechterungen an der den Gemeinden nach Art. 106 Abs. 6 GG grundgesetzlich garantierten Gewerbesteuer vorzunehmen;
  2. des Weiteren darauf hinzuwirken, den Kommunen ein im Grundgesetz verankertes Anhörungsrecht beim Gesetzgebungsverfahren einzuräumen, wenn kommunale Belange betroffen sind; ebenso muss die kommunale Ebene an der Folgenkostenabschätzung dieser Gesetze beteiligt werden.

 

Begründung:

Infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise stehen die Kommunen vor ihrer schwersten Belastungsprobe der Nachkriegszeit. Die schon seit Jahren bestehenden strukturellen Finanzprobleme vieler Städte spitzen sich zurzeit dramatisch zu. Nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den Jahren 2011 bis 2013 werden zweistellige Milliardendefizite erwartet. Allein die Sozialausgaben in diesem Jahr werden erstmals über 40 Mrd. Euro betragen. Nur starke Städte und Gemeinden werden zukünftig für die Kinderbetreuung ausreichend leisten, für Sicherheit sorgen, Schulen sanieren und Abwasser beseitigen sowie Sozialhilfe leisten können. Hier sind Bund und Länder in der Pflicht, die die Aufgaben zu Lasten der Kommunen immer mehr ausgeweitet haben.

Die in diesem Zusammenhang am 24. Februar 2010 vom Bundeskabinett beschlossene Gemeindefinanzkommission steht hierbei besonders in der Pflicht. Dieser Kommission gehören der Bundesminister der Finanzen, des Innern, für Wirtschaft und Technologie, sechs Länder und die kommunalen Spitzenverbände des Bundes an. Diese auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zurückgehende Kommission wurde bereits im Oktober 2009 zur Überprüfung der Gemeindefinanzierung angekündigt. Nicht nur die Zusammensetzung, sondern der Prüfauftrag, den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommensund Körperschaftssteuer mit eigenem Hebesatz zu untersuchen, verspricht u.E. nichts Gutes. Die Gewerbesteuer bleibt neben der gemeindlichen Einkommenssteuerbeteiligung die wichtigste gemeindliche Steuerquelle. Die Beseitigung gewinnunabhängiger Elemente (Lohnsummensteuer, Gewerbekapitalsteuer) führte bereits zu einer Aushöhlung der Gewerbesteuer, durch weitere Hinzurechnungstatbestände zum 1. Januar 2010 wurden weitere Kürzungen vorgenommen. Seit Jahren intensiver Diskussionen ist es niemandem gelungen, eine tragfähige Alternative zur Gewerbesteuer zu finden. Bisher hat sich jede Abschaffung von gemeindlichen Einnahmequellen zu deren Nachteil ausgewirkt, auch diesmal würde dies so sein. Schließlich hätte die Abschaffung der Gewerbesteuer erhebliche negative psychologische Auswirkungen in Bezug auf die Wirtschaft. Unternehmen benötigen eine intakte Infrastruktur, diese erlaubt es ihnen, Arbeitskräfte bzw. junge Familien zu generieren. Die Infrastruktur stellen die Kommunen mit erheblichen Mitteln zur Verfügung. Das Pendant hierfür ist die Gewerbesteuer, die einzige enge wohldurchdachte und notwendige Verzahnung zwischen Wirtschaft und Kommune.

Zwar geht das Grundgesetz von einem zweistufigen Staatsaufbau aus (Bund − Länder). Hier fallen jedoch Verfassung und Verfassungswirklichkeit auseinander. Gelebt wird ein dreistufiger Verwaltungsaufbau, wie insbesondere auch der 1994 in das Grundgesetz eingefügte Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG belegt. Die Beteiligungsrechte der Kommunen bei der Gesetzgebung des Bundes bedürfen dringend einer Implementierung, zumal ständig neue Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert werden. Die derzeitige Finanzausstattung wird den Aufgaben der Kommunen u.E. in keinster Weise mehr gerecht. Ein grundgesetzlich garantiertes Anhörungsrecht bei Gesetzen mit kommunalem Bezug sowie die Beteiligung bei der Kostenfolgeabschätzung sind längst überfällig. Die Beteiligungsrechte der Kommunen sind ausdrücklich auch Beratungsgegenstand der Gemeindefinanzkommission.

 

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