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FW-Dringlichkeitsantrag vom 18.05.2010

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Google-Street-View in die Schranken weisen!

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

1. alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Aufzeichnungsfahrten von Google einstweilen zu stoppen bis der Verdacht einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeräumt ist,

2. sich dafür einzusetzen, dass der Konzern seine Street- View-Datenbestände einer Begutachtung durch unabhängige Datenschutzbehörden unterwirft,

3. sich dafür einzusetzen, dass

a) in den bayerischen Kommunen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, sich in Unterschriftenlisten einzutragen, um so eine Unkenntlichmachung ihrer Wohnungen, Häuser und Gärten bei Google „Street View“ zu erreichen und

b) die bayerischen Kommunen bei diesem Vorhaben von allen finanziellen Verpflichtungen entlastet werden, indem entsprechendes Material zur Verfügung gestellt wird und den Kommunen entstehende personelle wie sonstige Aufwendungen dafür erstattet werden,

4. dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz über die Erfassung von WLAN-Netzen durch Google zu berichten. Dabei ist insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:

a) Welche Daten hat der Internetkonzern Google im Rahmen seines Projekts Google Street View noch, neben den sogenannten „Straßenpanoramen“, erfasst und wohin wurden diese Daten verbracht? Wer ist hierfür die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes?

b) Zu welchem Zweck wurden diese zusätzlichen Daten erfasst?

c) Wie erfolgt die Datenerfassung von WLAN-Netzen?

d) Welche anderen Unternehmen erheben zu welchen Zwecken derartige Daten?

e) Inwieweit verstößt die Erfassung von WLAN-Daten (bzw. darüber hinaus) nach Auffassung der Staatsregierung gegen geltendes Recht?

f) Wurden bereits rechtliche Schritte gegen Google eingeleitet bzw. ist dies geplant? Wie viele Anzeigen wurden bisher gestellt?

g) Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls zur Rechtsdurchsetzung geplant? Wie wird insbesondere sichergestellt, dass Google die WLAN-Nutzdaten auch wirklich löscht?

h) Welche Maßnahmen sind angedacht, um zukünftige Rechtsverstöße – auch durch andere Unternehmen – zu verhindern?

i) Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem Verhalten von Google in Bezug auf das Projekt Google Street View insgesamt und insbesondere welche Änderungen datenschutzrechtlicher Vorschriften hält sie für notwendig? Wie könnte eine derartige Anpassung aussehen?

 

Begründung:

Presseberichten zufolge soll der Internetdienst „Google Street View“ nicht nur Aufnahmen von Straßenansichten anfertigen, sondern auch flächendeckend Daten über WLAN-Netze erheben und speichern. Der Konzern soll nicht nur registriert haben, wo sich WLAN-Netze befinden − es sollen auch persönliche Datenfragmente von E-Mails oder über aufgerufene Internetseiten gespeichert worden sein.

Sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, als auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, kritisieren dieses Vorgehen scharf. Erste Strafanzeigen wurden bereits gestellt.

Außerdem hat Google Europa in einer BMELV-Initiative zugesichert, den neuen Dienst „Street View“ in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Dabei erklärten sich die Unternehmensvertreter von Google laut Information des BMELV bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Nach Ansicht von Verbraucherministerin Ilse Aigner hätten Kommunen damit zum Beispiel die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen und gebündelt weiterzuleiten, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können.

Dieses Vorhaben ist zwar begrüßenswert. Jedoch dürfen die bayerischen Kommunen bei dem zu erwartenden Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger sowie bei der Umsetzung des Widerspruchverfahrens nicht mit den Aufwendungen allein gelassen werden.

Daher wird die Staatsregierung aufgefordert, im Rahmen einer aktiven Aufklärungsarbeit die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat umfassend über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren, darauf hinzuwirken, dass entsprechende Widersprüche in den bayerischen Kommunen bürgerfreundlich ermöglicht werden, und die bayerischen Kommunen bei der Umsetzung des Widerspruchverfahrens sowohl materiell zu unterstützen als auch dadurch entstehende personelle wie sonstige Kosten zu ersetzen

 

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