Seiteninhalt
FW-Dringlichkeitsantrag vom 13.04.2010
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch, Ulrike Müller, Dr. Hans Jürgen Fahn und Fraktion (FW)
Kräftebedarfsberechnung für die Bayerische Polizei umgehend erstellen und „Altbewerberprogramm“ für den gesamten Freistaat wieder aufstellen!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine Kräftebedarfsberechnung im Bereich der Bayerischen Polizei zu erstellen und ein neues Programm für so genannte „Altbewerber“ aufzulegen.
Begründung:
1.Derzeit verfügt die Bayerische Polizei über 29.795 Planstellen (ohne Ausbildungsstellen) für Polizeibeamte, die zum 1. September 2009 alle besetzt waren. Allein anhand dieses Befundes kann nicht zuverlässig festgestellt werden, ob diese für ihren Sicherstellungsauftrag ausreichend sind bzw. bedarfsbezogen im Freistaat Bayern eingesetzt sind. Nach wie vor ist die Personalsituation bei der bayerischen Polizei mehr als angespannt: Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit, die Polizeireform sowie der durch erhöhte Pensionszahlen schleichende Personalabbau führen aktuell zu deutlich reduzierten Personalressourcen. Dies betrifft insbesondere den Polizeivollzugsdienst. Aufgrund der vorgenannten Prämissen fordern wir die Staatsregierung auf, dringend eine Kräftebedarfsberechnung vorzunehmen, um auf deren Grundlage das vorhandene Personal effizient und angemessen einsetzen zu können. Hierbei ist insbesondere die Sollstärkenberechnung auch nach räumlichen Veränderungen und Bedürfnissen neu zu beurteilen.
2. Erschwerend kommt hinzu, dass zwar Planstellen wieder mit Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst besetzt werden, die nach zweieinhalbjähriger bzw. dreijähriger Ausbildungsdauer für eine Verwendung im Polizeidienst zur Verfügung stehen. Aber wegen der zeitlichen Verschiebung zwischen Personalabgang und Personalzuteilung – bedingt durch die erforderliche Ausbildungszeit und Verweildauer in den Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei – ist ein notwendiger Personalausgleich nicht möglich, da auf den frei werdenden Stellen erst Beamte eingestellt und ausgebildet werden müssen. Um diesem Umstand zu einem gewissen Grad zu kompensieren, bedarf es einer Neuauflage eines „Altbewerberprogramms“, wie es gegenwärtig für den Standort München besteht. Unter „Altbewerber“ sind die Personengruppen zu verstehen, die bereits eine anderweitige Ausbildung abgeschlossen haben und sich nach dieser erst für den Polizeidienst entscheiden.
Aufgrund ihres bereits gewonnenen Erfahrungsschatzes verfügen sie über praxisrelevante Qualifikationen, die sich trotz verkürzter Ausbildungszeit (eineinhalb Jahre) im sich daran anschließenden Einsatzdienst als vorteilhaft erwiesen haben. Der große Vorteil dieser Personengruppe besteht vor allem in der wesentlich kürzeren Ausbildungszeit.
Nur mit Hilfe einer Neuauflage eines „Altbewerberprogramms“ kann u.E. der personelle Engpass schnell behoben werden.
Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags
