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FW-Dringlichkeitsantrag vom 18.05.2010

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. Dr. Michael Piazolo, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Landesbeauftragte bzw. -beauftragter für den Bürokratieabbau in Bayern

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Landesbeauftragte bzw. einen Landesbeauftragten für den Bürokratieabbau in Bayern zu schaffen, welche bzw. welcher beim Landtag angesiedelt ist.

Die bzw. der Landesbeauftragte für den Bürokratieabbau in Bayern soll das Recht haben, dem Landtag und der Staatsregierung Vorschläge zu unterbreiten und so die Maßnahmen der Staatsregierung zum Bürokratieabbau in Bayern zu kontrollieren.

Sie bzw. er ist bei der Erfüllung ihrer bzw. seiner Aufgaben unabhängig. Zu ihren bzw. seinen Aufgaben gehören unter anderem:

1. Die kritische Durchleuchtung der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften unter dem Blickwinkel unnötiger bürokratischer Regelungen und vermeidbarer Bürokratiekosten;

2. die Reduzierung der Belastungen für Bürger und Unternehmen in Bayern und die Verringerung der Regulierungsdichte;

3. die Überprüfung der Vorschriften des Landes, des Bundes und der EU auf Möglichkeiten zur Vereinfachung und die Einleitung der entsprechenden Maßnahmen bei den verantwortlichen Stellen in Bayern sowie

4. die öffentlichkeitswirksame Information der Bürger, der Kommunen, der Wirtschaft, der Verbände und der Institutionen über ihre bzw. seine Arbeit und die regelmäßige Berichterstattung darüber gegenüber dem Landtag.

 

Begründung:

Bayern braucht nur so viele Regelungen wie nötig, rasche, sachgerechte Entscheidungen, die durch eine flexible, effiziente, schlanke, dienstleistungsorientierte und entscheidungsfreudige Verwaltung erarbeitet und umgesetzt werden.

Um diese Ziele zu unterstützen, soll die Stelle einer Landesbeauftragte bzw. eines Landesbeauftragten für den Bürokratieabbau beim Landtag eingerichtet werden. Mit dem Projekt „Verwaltung 21 – Reform für ein modernes Bayern“ wurden zwar bereits einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, es erscheint allerdings wenig sinnvoll die Koordinierung dieser Maßnahmen, neben vielen weiteren Aufgaben, in einem Referat der Staatskanzlei anzusiedeln, denn es ist eine vordringliche Aufgabe des Landtags im gewaltengeteilten System die Regierung und die Verwaltung zu kontrollieren. Dadurch werden eventuelle Interessenskonflikte innerhalb der Exekutive vermieden und eine größere Unabhängigkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit erzielt.

Im Vordergrund der Tätigkeit der bzw. des Landesbeauftragten für den Bürokratieaabbau steht dabei nicht der Abbau von Stellen im öffentlichen Dienst, sondern die Vereinfachung von Verfahrensabläufen sowie das Streichen unnötiger und überflüssiger Vorschriften. Sie bzw. er soll direkte Anregungen aus der Bevölkerung aufnehmen und ist u.a. deshalb beim Landtag anzusiedeln. Mit ihren Anliegen wenden sich die Bürger überwiegend an die von ihnen gewählten Abgeordneten. Der Landtag und die bzw. der dort ansässige Landesbeauftragte für den Bürokratieabbau wird, anders als die Staatskanzlei, als unmittelbarer und somit auch verantwortlicher Ansprechpartner wahrgenommen. So können Anregungen aus der Bevölkerung direkt aufgenommen und im Idealfall auch umgesetzt werden. Dies trägt entscheidend zur Transparenz der Verwaltungsreform und der Strategien zum Bürokratieabbau bei. Die Konzentration und Koordinierung der o.g. Aufgaben in einer Hand führt u.E. zu einer stärkeren Ergebnisorientierung des Bürokratieabbaus und damit zu mehr Effizienz und Effektivität.

Besonders hervorzuheben ist, dass angesichts der angespannten Haushaltslage das zu erwartende Einsparungspotential weitaus höher als die Kosten ist.

 

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