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FW-Dringlichkeitsantrag vom 26.11.2009
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Bernhard Pohl und Fraktion (FW)
Milliardengrab Hypo Alpe Adria - Schadensbegrenzung
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihren Mitgliedern im Verwaltungsrat den Auftrag zu erteilen, der Gewährung von weiteren Finanzhilfen an die Hypo Group Alpe Adria (HGAA), sei es in Form von Darlehen, Bürgschaften, Einlagen oder sonstiger Kapitalzuführungen, nicht zuzustimmen, ehe folgende Fragen beantwortet sind:
1. In welcher Höhe hat die BayernLB der HGAA seit dem Erwerb von Kapitalanteilen bis heute Finanzhilfen (Darlehen, Bürgschaften, Einlagen oder sonstige Kapitalzuführungen) gewährt?
2. Mit welchen Verlusten ist im Falle einer Insolvenz der Bank für die BayernLB zu rechnen? Dabei ist auch auf die Frage der nachrangigen Gläubigerschaft wegen möglicher eigenkapitalersetzender Wirkung der Finanzhilfen einzugehen (österreichisches Recht).
3. Ist die BayernLB aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder gesetzlicher Bestimmungen (Konzernhaftung) für sonstige Verbindlichkeiten der HGAA haftbar?
4. Hätte eine Insolvenz der HGAA erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die ihren Sitz im Freistaat Bayern haben, bzw. eine wesentliche Geschäftsverbindung mit der BayernLB unterhalten?
5. Ist eine Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der HGAA kurzfristig möglich? Zu welchem Preis? Sobald die Ergebnisse zu obigem Fragenkatalog vorliegen, ist der Landtag sofort zu informieren.
Begründung:
Das Engagement der BayernLB über die Beteiligung an der HGAA in Südosteuropa erweist sich als ein Beitrag aus der Rubrik „Missglückter Kolonialismus“. Statt einer strategischen internationalen Ausrichtung hat dieses Engagement bislang ein Milliardengrab verursacht. Offensichtlich ist die Bank auch zukünftig krisenanfällig und kapitalbedürftig. Derzeit steht ein Mittelbedarf in Höhe von 1,5 Milliarden Euro im Raum. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu verantworten, dass die vom Freistaat Bayern mit Milliarden Beträgen gestützte BayernLB das Steuergeld dafür verwendet marode Töchterunternehmen zu stützen, zumal nach der Neufassung des Landebankgesetzes die Beteiligung nicht mehr zum Kerngeschäft und damit zur Kernkompetenz der BayernLB gehört. Die Freien Wähler haben schon Ende 2008 von der Staatsregierung verlangt, sie möge die Einstellung von Unterstützungsleistungen durch die BayernLB prüfen, selbst wenn dies eine Insolvenz zur Folge hat. Der Freistaat Bayern hat seine Milliardenspritze zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit der BayernLB zur Restrukturierung und zur Erlangung der Zukunftsfähigkeit gegeben, nicht aber zur Stützung des österreichischen Bankensektors bzw. zur Perpetuierung eines offensichtlichen strategischen und wirtschaftlichen Irrtums der Regierung Stoiber/Faltlhauser.
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