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Dringlichkeitsantrag vom 22.06.2010
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Günther Felbinger, Eva Gottstein, Thorsten Glauber, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)
Modellregionen für Elektromobilität einrichten, dabei vorhandene regionale Cluster berücksichtigen, Auswahlverfahren an Kriterienkatalog binden und ÖPNV-Konzepte berücksichtigen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine oder mehrere „Modellregion(en) Elektromobilität“ einzurichten. Vorhandene Technologie-Cluster sind zu bevorzugen. Die Auswahl der Modellregion(en) soll unter Zugrundelegung eines einschlägigen Kriterienkatalogs erfolgen. Darin sind u.a. folgende vorhandene Anforderungen aufzunehmen und positiv zu bewerten:
─ vorbildliches ÖPNV-Konzept,
─ hoher Anteil an regional erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energiequellen,
─ einschlägige Hochschulinstitute,
─ einschlägige mittelständische Zulieferfirmen,
─ touristisches Vernetzungskonzept auf Basis bereits installierter E-Mobilität.
Begründung:
Die Ankündigung der Staatsregierung vom 21. Mai 2010, die Elektromobilität mit einer Zukunftsoffensive voranzutreiben, ist zu begrüßen.
Unter Punkt 2.a wird die Erarbeitung eines Konzepts und Auswahl eines Modellprojekts für Orte bis 10.000 Einwohner erwähnt.
Die Einrichtung einer Modellstadt Elektromobilität, die lediglich an die Einwohnerzahl geknüpft wird, erfüllt allerdings keine Ansprüche an eine optimale Technologie- und Infrastrukturentwicklung, eine notwendigerweise folgende schnelle und praxisgerechte Einführung sowie eine flächendeckende Umsetzung.
Richtig ist stattdessen, eine Region als Modell zu fördern, die bereits größtmögliche Voraussetzungen mitbringt, um ein E-Mobilitäts- Cluster aus bereits vorhandenen Firmen, Instituten und Behörden zu bilden. Dabei ist mindestens von Landkreisgröße oder landkreisübergreifenden verkehrstechnischen Verbünden auszugehen.
Es soll nicht ausgeschlossen werden, dass aus unterschiedlichen Aspekten mehrere geeignete Regionen für die Förderung als Elektromobilitätsregion in Frage kommen. Eine Beschränkung auf eine einzelne Kleinstadt erscheint angesichts üblicher regionaler ÖPNV-Konzepte nicht zielführend.
Elektromobilität darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss sich ergänzend in ÖPNV-Konzepte einfügen. Das Ziel, Verkehr insgesamt zu verringern, darf nicht aus dem Auge verloren werden. Keinesfalls darf klimafreundliche E-Mobilität zu einer Zunahme des Verkehrs mit den bekannten Folgelasten führen.
