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FW-Dringlichkeitsantrag vom 11.03.2010

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl, Bernhard Pohl, Alexander Muthmann, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Claudia Jung, Jutta Widmann, Thorsten Glauber und Fraktion (FW)

 

Ombuds-Leute für Opfer von sexuellem Missbrauch; Handlungsanweisungen für staatliche Behörden

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

1. in jedem Regierungsbezirk unabhängige Ombuds-Leute einzusetzen, an die sich jeder – auch vertraulich − wenden kann, der als Minderjähriger Opfer von sexuellem Missbrauch wurde. Aufgabe dieser Ombudsleute ist es, die Opfer über die Möglichkeit zu beraten, gegen die Täter Anzeige zu erstatten und ihnen hierbei auch durch die Gewährung psychologischen Beistands behilflich zu sein. Sie über bestehende Hilfsangebote zu beraten;

2. dem Landtag darüber zu berichten,

─ ob es für staatliche Behörden (inkl. schulische Einrichtungen) Handlungsanweisungen für Leitungs- und Aufsichtspersonen bei Fällen sexuellem Missbrauchs oder des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gibt und

─ ob ggf. angesichts der aktuellen Vorkommnisse eine Überarbeitung dieser Anweisungen erfolgt ist oder erfolgen wird.

 

Begründung:

Derzeit beherrscht das Thema „Sexueller Missbrauch und Misshandlungen“ an kirchlichen Internaten und Schulen die Berichterstattung der Medien. Es kommt ans Licht, dass teils vor Jahrzehnten, teils erst in den vergangenen Jahren Erzieher und Lehrkräfte Schüler missbraucht und misshandelt haben.

Daher beantragen wir, dass in jedem Regierungsbezirk umgehend ein unabhängiger Ombuds-Mann oder eine unabhängige Ombuds-Frau mit Vertrauensstellung installiert wird, an die sich Opfer von sexuellem Missbrauch wenden können.

Im Übrigen bitten wir die Staatsregierung um einen Bericht, ob bei staatlichen Einrichtungen für den Fall sexuellen Missbrauchs, aber auch bei bloßen Verdachtsfällen ein Handlungsleitfaden besteht und ob dieser ggf. in Anbetracht der bekannt gewordenen Vorkommnisse bearbeitet wird.

Bis spätestens Mitte Juli 2010 müssen die Ombuds-Leute dem Landtag und der Öffentlichkeit Bericht erstatten.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags