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FW-Dringlichkeitsantrag vom 10.03.2010

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Ulrike Müller, Dr. Hans Jürgen Fahn, Dr. Karl Vetter, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung und Fraktion (FW)

 

Pilotprojekt zur Reduzierung der elektromagnetischen Strahlenbelastung durch Mobilfunk initiieren

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zusammen mit den Beteiligten am Umweltpakt Bayern II insbesondere im Rahmen des Mobilfunkpaktes II ein Pilotprojekt zu initiieren, das zum Ziel hat, die elektromagnetische Strahlenbelastung der Bevölkerung Bayerns durch Mobilfunk versuchsweise auf verschieden hohe Grenzwerte zu beschränken. Dabei sollen folgende Grenzwerte angestrebt und untersucht werden: 6 V/m, 0,6 V/m und 0,06 V/m. Die Ergebnisse des Projektes sollen sowohl die subjektiven Erfahrungen der Bevölkerung bezüglich gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die Mobilfunkabdeckung und -qualität sowie die Vorund Nachteile von Mobilfunkantennen auf Ampelanlagen im Straßenraum statt auf oder an Gebäuden umfassen. Für die Studie sind für eine hinreichende Signifikanz repräsentative Kommunen in ausreichender Zahl auszuwählen, vorzugsweise solche, in denen bekanntermaßen bereits Mobilfunk- Bürgerinitiativen aktiv sind und die den Prozess möglicherweise unterstützen würden. Über die Ergebnisse ist der Öffentlichkeit ausführlich Bericht zu erstatten.

 

Begründung:

Die derzeitigen Grenzwerte für Deutschland betragen 61 V/m für UMTS, 58 V/m für das E-Netz und 41 V/m für das D-Netz. Diese Grenzwerte werden bei Messungen praktisch immer deutlich unterschritten, so dass eine Absenkung der Grenzwerte auf zehn Prozent sofort und ohne technische Einschränkung möglich wäre. Dies zeigt, dass die Festsetzung der Grenzwerte von der ICNIRP und von der Strahlenschutzkommission a priori sehr üppig definiert wurden und dringend einer Überarbeitung bedürfen.

Im Mobilfunkpakt II ist unter dem Punkt 7. „Technikentwicklung“ festgeschrieben:

Die Mobilfunknetzbetreiber streben an, durch Weiterentwicklung der Zellenstruktur und Einsatz moderner Technik die durch ihre Sendeanlagen erzeugten elektromagnetischen Felder zukünftig weiter zu reduzieren. Sie wirken bei Herstellern von Antennen und Handys darauf hin, dass als Qualitätsziel für die Entwicklung auch die Minderung der elektromagnetischen Felder beachtet wird.

In Frankreich läuft derzeit ein Testprojekt mit 16 Kommunen. Dort wird versuchsweise die Strahlenbelastung auf 0,6 V/m begrenzt. Freiwillig hatten sich 238 Kommunen für diesen Versuch gemeldet. Das zeigt, wie groß die Notwendigkeit für eine Weiterentwicklung der Mobilfunktechnologie in Richtung der Gesundheitsverträglichkeit in Frankreich angesiedelt ist.

Auch in Deutschland und besonders in Bayern fordern zahlreiche Bürgerinitiativen eine unverzügliche Herabsetzung der Grenzwerte im Sinne des Vorsorgegedankens. Denn immer mehr Gutachten bestätigen gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie zuletzt die Studie der österreichischen AUVA-Versicherung, die mehrere mikrobiologische Effekte nachgewiesen hat. Dagegen ist die Unschädlichkeit der Strahlenbelastung noch nicht nachgewiesen worden.

Italien, Schweiz und Belgien haben bereits abweichend von den ICNIRP-Richtlinien um 50 bis 93 Prozent niedrigere Grenzwerte im Vergleich zu Deutschland festgesetzt, ohne dass die Mobilfunkabdeckung darunter leiden würde.

Der vorbildhafte Salzburger Vorsorgewert mit 0,61 V/m war technisch völlig ausreichend.

Sensible und hypersensible Menschen haben einen Anspruch darauf, dass die gesundheitlichen Folgen von Mobilfunk minimiert werden.

Die neuesten Studien besagen, dass besonders Kinder und Jugendliche, bei denen das Wachstum noch nicht abgeschlossen ist, durch die Auswirkungen des Mobilfunks besonders gefährdet sind. Veröffentlichungen mit eindeutigen Warnungen des Umweltministeriums zu vorsichtigem Umgang mit Mobilfunk belegen, dass die Risiken auch bei der Staatsregierung bekannt sind.

Anlässlich eines „International Workshop on Non-Ionizing Radiation, Health and Environment“ am 18./19. Mai 2009 in Brasilien stimmten Wissenschaftler weltweit darin überein, dass der Schutz der Gesundheit, des Wohlbefindens und der Umwelt die sofortige Annahme des Vorsorgeprinzips verlangt. Sie äußerten sich betroffen über die Anzahl der Beweise, die anzeigen, dass die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) die biologischen Systeme des Menschen von Grund auf beeinträchtigt und damit das Risiko für Krebs und andere chronische Krankheiten erhöht.

Ebenso äußerte sich die Europäische Umweltagentur anlässlich der Washington-Konferenz „Mobiltelefone und Gesundheit“ am 15. September 2009. Darüber hinaus wies die EUA-Direktorin, Prof. Jacqueline McGlade, in ihrer Erklärung darauf hin, „dass das Warten auf ein hohes Maß an Beweisen bevor man handelt, um gut bekannte Risiken zu vermeiden, zu sehr hohen Gesundheitsausgaben und wirtschaftlichen Kosten führen kann, wie dies bei Asbest, bleihaltigem Benzin und Rauchen geschah“. Deshalb werden die Regierungen, die Mobilfunkindustrie und die Bevölkerung dazu aufgefordert, „alle vernünftigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition gegenüber EMF zu reduzieren“ und „die wissenschaftliche Basis der gültigen EMF-Grenzwerte zu überprüfen“.

Der Vorsorgedanke muss endlich aufgegriffen und umgesetzt werden. Das Pilotprojekt „Reduzierung der elektromagnetischen Strahlenbelastung“ muss unverzüglich gestartet werden, um zu dokumentieren, dass es der Staatsregierung ernst ist „mit der Reduzierung von gesundheitlichen Risiken“.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags