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FW-Dringlichkeitsantrag vom 26.01.2010
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Bernhard Pohl, Florian Streibl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Joachim Hanisch und Fraktion (FW)
Polizisten schützen − Gewalttaten gegen Polizei härter bestrafen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Wege einer Bundesratsinitiative den § 223 StGB folgendermaßen zu erweitern, um Körperverletzungen gegen Polizisten schärfer zu ahnden: Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und es wird folgender Absatz 2 eingefügt:
„(2) Wer einen Polizeibeamten in Ausführung seiner dienstlichen Tätigkeit körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Begründung:
Die Gewalt gegen Polizeibeamte hat in den letzten Jahren in erheblichem Maße zugenommen. Die Hemmschwelle für die Anwendung von Gewalt ist erheblich gesunken. Dem muss der Gesetzgeber wirkungsvoll entgegentreten, um seine Einsatzkräfte zu schützen. Hierzu ist es erforderlich, den Strafrahmen für einfache Körperverletzung gegen Polizisten auf den der gefährlichen Körperverletzung anzuheben. Mit dieser Gesetzesinitiative soll noch ein weiteres Zeichen gesetzt werden: Körperliche Angriffe gegen Polizisten sind auch Angriffe gegen die Staatsgewalt. Auch das rechtfertigt eine härtere Bestrafung als körperliche Gewalt gegen Zivilpersonen. Geschützt werden soll aber nur der Polizeibeamte in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit. Körperverletzungen im Privatbereich sollen nicht hierunter fallen.
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Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Bernhard Pohl,
Florian Streibl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Joachim Hanisch
und Fraktion (FW)
Polizisten schützen − Gewalttaten gegen Polizei härter bestrafen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Wege einer Bundesratsinitiative
den § 223 StGB folgendermaßen zu erweitern, um Körperverletzungen gegen
Polizisten schärfer zu ahnden:
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und es wird folgender Absatz 2 eingefügt:
„(2) Wer einen Polizeibeamten in Ausführung seiner dienstlichen Tätigkeit
körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen
mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Begründung:
Die Gewalt gegen Polizeibeamte hat in den letzten Jahren in erheblichem Maße zugenommen.
Die Hemmschwelle für die Anwendung von Gewalt ist erheblich gesunken.
Dem muss der Gesetzgeber wirkungsvoll entgegentreten, um seine Einsatzkräfte zu
schützen.
Hierzu ist es erforderlich, den Strafrahmen für einfache Körperverletzung gegen Polizisten
auf den der gefährlichen Körperverletzung anzuheben. Mit dieser Gesetzesinitiative
soll noch ein weiteres Zeichen gesetzt werden: Körperliche Angriffe gegen Polizisten
sind auch Angriffe gegen die Staatsgewalt. Auch das rechtfertigt eine härtere
Bestrafung als körperliche Gewalt gegen Zivilpersonen. Geschützt werden soll aber
nur der Polizeibeamte in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit. Körperverletzungen
im Privatbereich sollen nicht hierunter fallen.Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Bernhard Pohl, Florian Streibl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Joachim Hanisch und Fraktion (FW) Polizisten schützen − Gewalttaten gegen Polizei härter bestrafen Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Wege einer Bundesratsinitiative den § 223 StGB folgendermaßen zu erweitern, um Körperverletzungen gegen Polizisten schärfer zu ahnden: Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und es wird folgender Absatz 2 eingefügt: „(2) Wer einen Polizeibeamten in Ausführung seiner dienstlichen Tätigkeit körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Begründung: Die Gewalt gegen Polizeibeamte hat in den letzten Jahren in erheblichem Maße zugenommen. Die Hemmschwelle für die Anwendung von Gewalt ist erheblich gesunken. Dem muss der Gesetzgeber wirkungsvoll entgegentreten, um seine Einsatzkräfte zu schützen. Hierzu ist es erforderlich, den Strafrahmen für einfache Körperverletzung gegen Polizisten auf den der gefährlichen Körperverletzung anzuheben. Mit dieser Gesetzesinitiative soll noch ein weiteres Zeichen gesetzt werden: Körperliche Angriffe gegen Polizisten sind auch Angriffe gegen die Staatsgewalt. Auch das rechtfertigt eine härtere Bestrafung als körperliche Gewalt gegen Zivilpersonen. Geschützt werden soll aber nur der Polizeibeamte in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit. Körperverletzungen im Privatbereich sollen nicht hierunter fallen.Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Bernhard Pohl, Florian Streibl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Joachim Hanisch und Fraktion (FW) Polizisten schützen − Gewalttaten gegen Polizei härter bestrafen Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Wege einer Bundesratsinitiative den § 223 StGB folgendermaßen zu erweitern, um Körperverletzungen gegen Polizisten schärfer zu ahnden: Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und es wird folgender Absatz 2 eingefügt: „(2) Wer einen Polizeibeamten in Ausführung seiner dienstlichen Tätigkeit körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Begründung: Die Gewalt gegen Polizeibeamte hat in den letzten Jahren in erheblichem Maße zugenommen. Die Hemmschwelle für die Anwendung von Gewalt ist erheblich gesunken. Dem muss der Gesetzgeber wirkungsvoll entgegentreten, um seine Einsatzkräfte zu schützen. Hierzu ist es erforderlich, den Strafrahmen für einfache Körperverletzung gegen Polizisten auf den der gefährlichen Körperverletzung anzuheben. Mit dieser Gesetzesinitiative soll noch ein weiteres Zeichen gesetzt werden: Körperliche Angriffe gegen Polizisten sind auch Angriffe gegen die Staatsgewalt. Auch das rechtfertigt eine härtere Bestrafung als körperliche Gewalt gegen Zivilpersonen. Geschützt werden soll aber nur der Polizeibeamte in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit. Körperverletzungen im Privatbereich sollen nicht hierunter fallen.
