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FW-Dringlickeitsantrag vom 06.05.2009
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Ulrike Müller, Florian Streibl, Dr. Leopold Herz, Thorsten Glauber und Fraktion (FW)
Schutz der heimischen Fischereiwirtschaft vor erheblichen Schäden durch Kormorane!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zum Schutz der heimischen Fischereiwirtschaft vor erheblichen Schäden durch Kormorane − insbesondere folgende Maßnahmen − zu ergreifen:
1. Die Erhaltungsziele der Europäischen Vogelschutzgebiete nach Anlage 1 zur Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen vom 12. Juli 2006, die die Bestände des Kormorans als erhaltens- oder wiederherstellenswert auflisten, werden dahingehend überprüft, ob dies angesichts der geänderten Umstände noch notwendig ist.
2. Die Verordnung über die Zulassung von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung – AAV) vom 3. Juni 2008 wird dahingehend geändert, dass die Tötung von Kormoranen im Umkreis von 300 Metern um Gewässer erlaubt ist und dass dies zur Sicherheit der Jäger nur ein Richtwert ist.
3. Die teilweise schon von den Regierungsbezirken erlassenen Allgemeinverfügungen nach § 43 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Abschuss von Kormoranen werden dahingehend überprüft,ob die Interessen der Fischer und Teichwirte hinreichend berücksichtigt wurden, und es wird darauf hingewirkt, dass bei Bedarf und nach Rücksprache mit Fischern und Teichwirten in weiteren Gebieten Allgemeinverfügungen erlassen werden.
4. Die Staatsregierung setzt sich auf Bundes- und Europaebene für einen besseren Schutz der bayerischen Teichwirte und eine einheitliche Behandlung des Kormoranmanagements ein, wobei dies in Deutschland nach Vorbild des Schweizer Maßnahmeplans 2005 erfolgen soll.
Begründung:
Nach Aussage des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit beträgt die Zahl der Kormoran-Brutkolonien in Bayern ca. 600 Brutpaare. Im Winter jedoch erhöht sich die Anzahl der Kormorane auf ca. 7.000 Vögel. Die steigende Zahl der Brutbestände in den Niederlanden und im Ostseeraum und die damit einhergehenden zunehmenden Zahlen der Rast- und Wintervögel im Binnenland führen unstreitig zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden bei bayerischen Teichwirten und Fischzüchtern. Im Gegensatz zur nie gefährdeten Unterart Phalacrocorax carbo carbo („Atlantischer Kormoran“) war die Unterart Phalacrocorax carbo sinensis ursprünglichin der Richtlinie 79/409/EWG Anhang I auf der Liste jener Vogelarten gereiht, für die besondere Schutzmaßnahmen gelten. Sie wurde jedoch bereits im Jahr 1997 aus dieser Liste gestrichen, da diese Unterart seit spätestens 1995 keine ungünstige Bestandslage mehr aufwies. Lokale Abschüsse bzw. Vergrämungen geben in der Summe noch kein schlüssiges, landesweites Konzept. Nötig ist vielmehr ein räumlich explizites Konzept für Bayern, mit einem Maßnahmenpaket, das – wie der Landesfischereiverband fordert – neben der Vorbeugung und Begrenzung von Kormoranschäden an den Gewässern, den Schutz von Wasservögeln mit einbezieht, Wissenslücken aufzeigt sowie eine Erfolgskontrolle einschließlich eines Monitorings und dessen Organisation entwirft. Der Kormoran war zwar nicht der Auslöser der rückläufigen Fischerträge, aber heute ist er neben Fischbesatz, Gewässerbewirtschaftung und Fischartenzusammensetzung, Gewässerstruktur, Eutrophierung und Verschlammung, Kolmation (Verstopfung) des Substrates, Einleitung von Schadstoffen, Gewässererwärmung und Reoligotrophierung ein wichtiger Faktor.
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