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FW-Dringlichkeitsantrag vom 21.10.09
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)
UNESCO Immaterielles Weltkulturerbe
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz des immateriellen Weltkulturerbes und den Inventarisierungsprozess voranzutreiben.
Begründung:
Im Jahr 2003 hat die UNESCO-Generalkonferenz das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet, welches nach Ratifizierung durch 30 Staaten am 20. April 2006 in Kraft trat. Diesem Übereinkommen sind bisher 104 Länder beigetreten. Alle nicht-deutschen Tourismusnationen rund um Bayern, z.B. die Schweiz und Tschechien (im Sommer 2008), haben die Konvention bereits ratifiziert. Dies zeigt, dass inhaltliche und politische Hindernisse lösbar sind. Eine Ratifizierung durch Deutschland ist bisher nicht erfolgt. Der Ratifizierungsprozess ist Bundesaufgabe unter Beteiligung der Länder. Das Programm der UNESCO zur Bewahrung des immateriellen Weltkulturerbes rückt über Jahrhunderte überlieferte Traditionen, die unmittelbar von menschlichem Können getragen werden, weltweit in den Blickpunkt. Umfasst sind danach „die Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume − …, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“ Ziel ist es, die Vielfalt der lebendigen kulturellen Ausdrucksformen wie Tanz und Theater, Musik, mündliche Literaturformen, Sprachen, Bräuche, Feste, Handwerkstechniken und Wissensformen als Teil des Kulturerbes der Menschheit zu erhalten. Die Ratifizierung der Konvention durch Deutschland ist notwendig, um das immaterielle Kulturerbe für spätere Generationen pflegen und bewahren zu können und um einen Beitrag zur Förderung des Respekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität zu leisten. Das immaterielle Kulturerbe wäre nicht nur für das Handwerk und die Kultur- und Brauchtumspfleger von Bedeutung, sondern auch für Wirtschaft und Tourismus. Auch der Zentralverband des deutschen Handwerks bemüht sich um eine Ratifizierung. Neben der Eigenschaft als Vertragsstaat ist die Erstellung einer nationalen Inventarliste Voraussetzung für eine Nominierung. Mit der Inventarisierung könnte bereits jetzt – also schon vor der Ratifizierung begonnen werden. Die Bedenken die bisher vorgebracht wurden, wie z.B. die schwierige definitorische Fassbarkeit des Begriffs immaterielles Kulturerbe, ein eventueller zusätzlicher Aufwand oder eine befürchtete Abwertung von Denkmälern und Welterbestätten als „tote Monumente“ im Gegensatz zu „lebendiger Kultur“, zeigen zwar, wie komplex dieses Thema ist und dass eine vorsichtige Behandlung angebracht ist. Jedoch sind all diese Argumente nicht derart schwerwiegend, als dass sie gegen eine Ratifizierung sprechen könnten. Auch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ betonte in ihrem Schlussbericht im Dezember 2007 ausdrücklich die Bedeutung der Laienkultur als „Milieus, in denen sich Tradition und Aktualität verbinden“ und die dazu führen, dass die „Nutzer als handelnde Subjekte (und nicht nur als Konsumenten) auftreten“, und gibt folgende Handlungsempfehlung: „Die Enquete-Kommission empfiehlt der Bundesregierung, die Initiative zur Ratifizierung des Abkommens zum immateriellen Kulturerbe zu ergreifen und entsprechende Maßnahmen vorzubereiten.“ Für die Ratifizierung der Konvention besteht gerade in Bayern großer Bedarf. So bieten sich beispielsweise die Oberammergauer Passionsspiele für die Aufnahme in die UNESCO-Liste an. Nach der Vorstudie von Prof. Dr. Theo Eberhard und Prof. Dr. Volker Letzner von der Fakultät für Tourismus an der Hochschule München „hätten die Passionsspiele gute bis sehr gute Chancen, auf die repräsentative Liste zu kommen, wenn denn die Inventarisierung und die Ratifizierung schnell vorankäme.“ Auch der Drachenstich in Furth im Wald, die Landshuter Hochzeit oder der Pfingstritt in Bad Kötzting mit ihrer jahrelangen Tradition zählen zu den herausragenden immateriellen Kulturgütern Bayerns, die es zu schützen gilt. Der Deutsche Schaustellerbund fordert seit langem die Aufnahme der Volksfeste in die UNESCO-Liste der immateriellen Kulturgüter und auch die deutsche UNESCO-Kommission unterstützt diese Forderung. In einem Gespräch mit DSB Präsident Albert Ritter und Hauptgeschäftsführer Helmut Gels im Juli 2008 in Hannover sprachen sich Kommissionspräsident Walter Hirche und Generalsekretär Dr. Roland Bernecker für die Aufnahme der deutschen Volksfeste in die Liste der immateriellen Kulturgüter der UNESCO aus.
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