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FW-Dringlichkeitsantrag vom 14.07.2009

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch und Fraktion (FW)

 

Unzureichende Lösung des Gesetzes des Bundestags zu den Feuerwehrführerscheinen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ─ nach Zustimmung des Entwurfs des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Bundesrat (10. Juli 2009) sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die neuen Regelungen umgehend in das Straßenverkehrsgesetz und in die entsprechende Ausführungsverordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung, aufgenommen werden; ─ da die konkrete Ausgestaltung bzw. Befugnis zur Regelung der Ausbildung unmittelbar auf die Länder übertragen wird, ist des Weiteren dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften geschaffen und dabei der den Ländern zugebilligte weite Gestaltungsspielraum voll ausgenutzt wird.

 

Begründung:

Die Bundesregierung hat am 3. Juli 2009 den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der der Zustimmung des Bundesrats bedarf, beschlossen. Die Bundesregierung war aufgefordert, die Nachwuchsprobleme der Freiwilligen Feuerwehr und Rettungsdienste zu lösen. Derzeit können nur ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 01. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t mit dem bisherigen Führerschein der– alten – Klasse 3 fahren. Schon seit längerer Zeit müssen junge Fahrer nachrücken, die aber nicht mehr über die benötigte Fahrerlaubnis verfügen. Die neuen Regelungen, die in das Straßenverkehrsgesetz und in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden, enthalten folgende Neuerungen: ─ die Einführung einer „einfachen“ Fahrberechtigung bis 4,75 t (verbandsinterne Schulung und Prüfung); ─ zudem die Einführung einer „qualifizierten“ Fahrberechtigung bis 7,5 t mit einer verkürzten praktischen Ausbildung in den Fahrschulen und einer praktischen Prüfung bei den Prüforganisationen. Die theoretische Ausbildung und Prüfung entfällt. Nach 2 Jahren kann dieser Führerschein in die Fahrberechtigung der Klasse C1 prüfungsfrei umgetauscht werden. Die Kosten sollen für diesen Feuerwehrführerschein je nach Stundenzahl zwischen ca. 300,00 Euro bis 600,00 Euro betragen. Die Freien Wähler hätten das Problem mit dem „Feuerwehrführerschein“ bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf Bundesebene für erledigt gesehen. Dieses besteht seit 1999, heute schreiben wir das Jahr 2009. Ebenso war unsere Forderung, den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten eine Sondererlaubnis nach altem Recht, also bis 7,5 t, zu ermöglichen. Denn die Erhaltung der Einsatzfähigkeit der betroffenen Organisationen wird durch die beschlossene Regelung nicht ausreichend sicher gestellt. Der Bundesrat hat zwar dem o.g. Gesetz des Bundestags zugestimmt, jedoch eine Entschließung dahingehend gefasst, die auch von den Freien Wählern geforderte Lösung in der nächsten Legislaturperiode nochmals aufzugreifen. Unabhängig davon hat die Landesregierung die nunmehr beschlossenen Regelungen im Rahmen einer Verordnung umzusetzen. In diesem Zusammenhang erhalten die Länder einen weiten Gestaltungsspielraum, der entsprechend auszunutzen ist. Die Regelungen sollen hinsichtlich der Kosten und der an die ehrenamtlichen Fahrschüler gerichteten Anforderungen in Bezug auf die abzulegenden Prüfungen so gering wie möglich gehalten werden. Auch bedarf es einer Abstimmung mit den anderen Bundesländern, damit in den insgesamt dann bestehenden 16 Landesverordnungen zum Feuerwehrführerschein keine straßenverkehrsrechtliche Rechtsunsicherheit entsteht, wenn bei einem Einsatz die Landesgrenze überquert werden muss.

 

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