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FW-Dringlichkeitsantrag vom 18.05.2010

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Verlängerung von Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bei sexuellem Missbrauch auf 30 Jahre verlängert wird.

 

Begründung:

Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche bei sexuellem Missbrauch beträgt drei Jahre (§§ 823 Abs. 2, 253 BGB i.V.m. §§ 174 ff. StGB, § 825 BGB), wobei die Verjährung gemäß § 208 BGB bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gehemmt ist. Dennoch ist diese Frist viel zu kurz, da die Opfer häufig Hemmschwellen zu überwinden haben und sie oftmals erst viele Jahrzehnte später darüber sprechen können. Außerdem sind gerade Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung überaus schwerwiegend und können ein ganzes Leben zerstören. Weiterhin ist es äußerst unbefriedigend, wenn die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht sich nur unwesentlich von der Verjährung bei der Beschädigung einer Sache unterscheiden.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags