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FW-Dringlichkeitsantrag vom 25.11.2009

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Ulrike Müller, Dr. Leopold Herz, Dr. Hans Jürgen Fahn und Fraktion (FW)

 

Zerlegungssteuermaßstab für Photovoltaikanlagen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Wege einer Bundesratsinitiative einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) einzubringen. Gegenstand der Gesetzesänderung ist die nachfolgende Ergänzung des § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG, der den Zerlegungsmaßstab regelt: In § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG werden nach dem Wort „Windenergie“ die Worte „oder Photovoltaikanlagen“ eingefügt.

 

Begründung:

Die Bereitschaft der bayerischen Kommunen, Photovoltaikanlagen auf Gemeindegebiet anzusiedeln, ist nur bedingt vorhanden. Die Zahl der Bauanfragen übertrifft bei Weitem die erteilten Genehmigungen. Einer der Gründe dafür ist, dass die Gewerbesteuer oft nicht der Standortgemeinde zufällt, sondern derjenigen Gemeinde, in der der Betreiber seinen Firmensitz hat. Die vorausgehende Bauleitplanung ist andererseits mit Kosten für die Gemeinde verbunden. Nicht selten sind mit einer PV-Anlage auch dauerhafte Folgelasten aufgrund vorzuhaltender Infrastruktur verbunden. Große Flächen werden jahrzehntelang einer anderweitigen Nutzung entzogen. Die Möglichkeit, auf diesen Flächen anderweitig Gewerbesteuereinnahmen erzielen zu können, wird dadurch langfristig verhindert. Es ist deshalb unumgänglich, Kommunen am Ertrag der erneuerbaren Energiegewinnung zu beteiligen. Ein Zerlegungsmaßstab der umsatzorientierten Gewerbesteuer von 3:7 zugunsten der Standortgemeinde legt den Grundstein, um bayernweit die flächendeckende Erfüllung der Klimaschutzziele zu unterstützen, für die ein Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik, in großem Umfang notwendig ist.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags