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FW-Dringlichkeitsantrag vom 21.04.2010

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Alexander Muthmann, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW)

 

Zukunft der Breitbandversorgung mit der digitalen Dividende

 

Der Landtag wolle beschließen:

Aus Anlass der zurzeit laufenden Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten wird die Staatsregierung aufgefordert, im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ausführlich über die Zukunft der Breitbandversorgung in Bayern zu berichten.

Dabei ist insbesondere auf folgende Gesichtspunkte einzugehen:

─ Wie zügig nach Ende der Versteigerung werden nach Einschätzung der Staatsregierung im Freistaat Bayern die zusätzlichen Effekte der digitalen Dividende im ländlichen Raum spürbar werden? ─ Welche Vorbereitungen trifft die Staatsregierung gegenwärtig, um den Prozess des Breitbandausbaus mit Hilfe der digitalen Dividende nach Abschluss der Versteigerung so effizient wie möglich zu gestalten?

─ Auf welche Weise werden die bestehenden Listen der mit Breitband unterversorgten Gemeinden laufend aktualisiert und wo können diese Ergebnisse abgerufen werden? ─ Über welche rechtlichen Mittel und technologischen Kontrollmöglichkeiten verfügt die Staatsregierung, um sicherzustellen, dass mittels der digitalen Dividende tatsächlich zuerst die in den Prioritätsstufen genannten unterversorgten Regionen mit Breitband versorgt werden? ─ Gibt es eine Rangfolge, in welchen Bundesländern die aufgelisteten unterversorgten Räume zuerst versorgt werden sollen?

─ Welche belastbaren Erkenntnisse zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit der LTE-Technologie liegen der Staatsregierung vor und welche Folgerungen sind daraus aus Sicht der Staatsregierung zu ziehen? ─ Welche Auswirkungen hat die digitale Dividende auf das bestehende Breitbandförderprogramm in Bayern?

─ Hält die Staatsregierung es für geboten, weiterhin massiv in terrestrische Lösungen zu investieren und wird sie diese Investitionen nachhaltig fördern, beispielsweise auch durch eine Förderung von Leerrohrverlegung?

 

Begründung:

Die gegenwärtig laufende Versteigerung der genannten Frequenzen wird vielerorts als Durchbruch in der Breitbandversorgung des ländlichen Raums angesehen. So bestätigte Herr Staatsminister Zeil am 9. Februar 2010 im Plenum, die Erwartungen gegenüber der digitalen Dividende seien „sehr hoch“. Gleichzeitig verwies der Herr Staatsminister auf die Verpflichtungsklausel, die eine „prioritäre Versorgung“ der unterversorgten Gemeinden garantiere. Der fachlich zuständige Ausschuss soll nun über die konkreten Planungen zur Gewährleistung effizienter und schneller Verfahren, über die zeitlichen und technologischen Erwartungen, aber auch über die möglicherweise bestehenden Risiken der digitalen Dividende informiert werden.

Gleichzeitig soll die Staatsregierung auch darüber berichten, welche Auswirkungen die digitale Dividende und die damit geschürten Erwartungen auf das Förderprogramm des Freistaats haben. Unseres Erachtens wäre es fatal, wenn durch die Diskussionen über die digitale Dividende die Kommunen nun in ihren Investitionen verunsichert und irritiert würden.

 

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