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FW-Gesetzentwurf vom 04.02.2009
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger und Fraktion (FW)
zur Änderung der Landkreisordnung
§ 1
Art. 82 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 826, BayRS 2020-3-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 461), erhält folgende Fassung:
„1Der Landkreis hat jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört; dies gilt nicht, wenn der Beteiligungsbetrag unter 10 000,01 Euro liegt.“
§ 2
Dieses Gesetz tritt am ......................................................................... in Kraft.
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