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Finanzierung gemeindlicher Anlagen
Finanzierung gemeindlicher Anlagen über Gebühren und/oder Beiträge
Hintergrund einer von den Freien Wählern Roßtal organisierten Informationsveranstaltung war die Problematik der Finanzierung der neuen Kläranlage. Vortragender war am 19. Mai 2010 im Gasthof Kapellenhof Diplomverwaltungsfachwirt Rüdiger Neubauer. Er stellte hierbei die beiden Möglichkeiten der Finanzierung über Gebühren bzw. Beiträge nebeneinander und legte hierzu auch einige Vergleichsrechnungen vor.
Das Fazit war, dass unabhängig von der Finanzierungsart die Bürgerinnen und Bürger von Roßtal die Gesamtlast der Kläranlagenfinanzierung zu tragen haben. Dies ist eine einfache Binsenweisheit. Im Falle einer reinen Gebührenfinanzierung muss die Kläranlage seitens der Gemeinde vorab komplett finanziert werden. Abzahlung und Schuldendienst werden über die Laufzeit der Anlage (in der Regel über zwei Generationen) von den Nutzern der Kläranlage getragen. Aufgrund der Fremdfinanzierung und der entsprechend langen Laufzeit der Darlehen ist dies insgesamt gesehen, genauso wie beim Ratenkauf, die teurere Variante der beiden Möglichkeiten.
Im Falle einer Beitragsfinanzierung würden von allen Grundstückseigentümern abhängig von der Grundstücksgröße und der Geschoßfläche einmalige Beiträge erhoben werden. Der gemeindliche Finanzierungsbedarf wäre nur vorübergehend, bis alle Bürgerinnen und Bürger ihre Beiträge bezahlt haben. Direkte Bezahlung oder Finanzierung der einmaligen Beiträge lägen dann im Ermessen und den Möglichkeiten jedes einzelnen Grundstückeigentümers.
Aus monetärer Sicht sind global gesehen die Dinge zwischen Beiträgen und Gebühren ähnlich dem Bar- bzw. dem Ratenkauf.
Es gibt jedoch zwei gravierende Unterschiede:
1. Im Falle der Gebühren werden nur die aktuellen Nutzer zur Kasse gebeten. Diese haben neben den eigentlichen Abwasserbeseitigungsgebühren zusätzlich -ähnlich wie bei einem Ratenkauf- die Herstellkosten der Kläranlage zu tragen. Die Besitzer von unbebauten Baugrundstücken profitieren einerseits von der Erschließung ihrer Baugrundstücke mit einer neuen Kläranlage, was für diese einen Mehrwert darstellt. Andererseits müssen sie aktuell keinen Cent zur Finanzierung der Kläranlage beitragen.
Eine Beteiligung aller an der Kläranlage angeschlossenen Grundstücke (auch der unbebauten) wäre meines Erachtens aus Gründen der Gerechtigkeit durchaus wünschenswert.
2. Üblicherweise läuft die Finanzierung eines solchen Gewerkes über zwei Generationen. Bei der reinen Finanzierung über Beiträge würde die aktuelle Generation die volle Last tragen; die nächste Generation würde davon verschont sein. Der akut notwendige Bedarf einer neuen Kläranlage existiert jedoch heute, während die Reparatur- und Instandhaltungskosten als Folgekosten in die Zeit der nachfolgenden Generation fallen.
Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile wäre meines Erachtens eine Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren die gerechteste Lösung. Ein Teil der Kosten würde hierbei über einmalige Beiträge finanziert werden, die von allen Grundstückseigentümern getragen werden. Der andere Teil würde über die laufenden Gebühren, welche die Tilgung und die Zinsen des gemeindlich aufgenommenen Darlehens decken, getragen. Diese Gebühren würden dann nur von den momentan aktuellen Nutzern der Kläranlage erhoben werden.
Man kann nichts 100%ig gerecht machen, aber man sollte zumindest den Versuch wagen.
Prof. Dr.-Ing. Walter Zägelein

