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Warum gesplittete Abwassergebühren?

Ein Bericht über die Problematik der gesplitteten Abwassergebühren
Bislang berechnen die Kommunen die Abwassergebühren allein anhand des Frischwasserverbrauchs. Das Problem dabei ist, dass in der Regel kein Zusammenhang zwischen dem Frischwasserverbrauch und der Summe des eigentlich abgeleiteten Wassers, welches aus Schmutz- und Niederschlagswasser besteht, existiert. Benachteiligt werden bei dieser Berechnungsmethode Familien mit Kindern, insbesondere dann, wenn sie in Mehrfamilienhäusern wohnen. Verbrauchermärkte mit großen Park- und Verkaufsflächen profitieren von dieser Regelung, weil ihr Trinkwasserverbrauch in Bezug zur versiegelten Fläche relativ gering ist.
Die Alternative mit hoher Gebührengerechtigkeit ist dagegen die gesplittete Abwassergebühr. Dabei werden die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung in € pro m3 und die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung entsprechend der bebauten und befestigten Flächen in € pro m2 getrennt berechnet.
Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, welches die Notwendigkeit einer gesplitteten Abwassergebühr vorsieht, wurde höchstrichterlich durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Revision ist nicht mehr möglich. Die bayerischen Gemeinden sind somit gezwungen, gesplittete Abwassergebühren einzuführen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Anteil der Niederschlagswasserableitung an den Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung bei nicht mehr als 12% liegt. Dies trifft auf Roßtal jedoch nicht zu.
Es wird damit keine zusätzliche Abwassergebühr eingeführt. Die vorhandenen Kosten werden lediglich nach dem Verursacherprinzip neu aufgeteilt.
Wie die Kosten für die Beseitigung des gesamten Abwassers auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen sind, ist gesetzlich nicht geregelt. Hierzu gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Berechnungsmethoden. Das gilt auch für die Verfahren zur Erfassung der Größe der bebauten und befestigten Flächen. Dies reicht von der Selbstauskunft bis hin zur Auswertung von Luftaufnahmen.
In Bezug einer allgemeinen Gerechtigkeit bei der Berechnung der beiden Abwasseranteile herrscht zurzeit noch eine große Unsicherheit. Bisher haben auch nur sehr wenige Gemeinden das neue Verfahren des Abwassersplitting eingeführt.
Wir, die Freien Wähler Roßtal, sind deshalb nicht für eine übereilte Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Wir schlagen vielmehr vor, noch abzuwarten, bis sich sowohl eine geeignete und für alle Bürgerinnen und Bürger gerechte Berechnungsmethode als auch ein entsprechendes praktikables Verfahren zur Flächenerfassung in der Praxis herauskristallisiert und bewährt hat und sich zur Einführung bei uns in Roßtal eignet und anbietet.
Dr. Walter Zägelein
